Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Anlage E 4. 
Kontobuch 
dels Essigfabrikantyy . . . . . .. uu . . ... 
über 
Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein. 
Dieses Buch enthält .. Blätter, welche mit Das Buch stt::: . .... 
einer vom Unterzeichneten angesiegelten Schnur ....... . ... 
durchzogen sind. . .. . . . ... aufzubewahren. 
............... den 
N. N. (O. St. Kontrolör). 
Anleitung. 
1. Das Kontobuch nach diesem Muster wird von den Essigfabrikanten geführt, welchen gestattet ist, für 
ihr Gewerbe Branntwein mit Wasser und Essig denaturiren zu lassen. 
2. Die Einträge unter „I. Zugang“ sind jedes Mal sofort nach beendigter Denaturirung zu beschaffen, wobei 
in Spalte 3 die Summen aus Spalte 20 der Anmeldung übernommen werden. Die Uebereinstimmung 
wird von den Steuerbeamten, welche die Denaturirung überwacht haben, bescheinigt. 
3. Unter „II. Abgang“ sind 
a) die Spalten 5 bis 12 an dem Tage auszufüllen, an welchem der denaturirte Branntwein zur Ver- 
wendung für die Essigbereitung aus dem Gefäß entnommen wird, in welchem die Denaturirung 
oder demnächst die Aufbewahrung stattgefunden hat, 
b) die Einträge in Spalte 13 und 14 an jedem Betriebstage, beziehentlich am Tage der jedesmaligen 
Beendigung des Fabrikationsakts zu bewirken. 
4. Die Spalten unter „III. Verkauf von Essig“ (15 bis 20) sind für jeden Posten am Tage des Verkaufs, 
beziehentlich an dem Tage auszufüllen, an welchem die verkaufte Menge zwecks Lieferung an den Käufer 
dem Bestande entnommen wird. 
Bezüglich kleinerer gegen sofortige Baarzahlung verabfolgter Einzelmengen genügt die tägliche 
summarische Eintragung, ohne Angabe der Käufer. 
5. Die Einträge zu „IV. Verarbeitung von Essig“ (Spalte 21 bis 23) geschehen täglich, beziehentlich jedes- 
mal an dem Tage, an welchem ein Fabrikationsakt zum Abschluß gelangt. Das Datum der stattgehabten 
Eintragung ist in Spalte 24 zu vermerken.
	        
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