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Ermittelung der Garn-Nummer durch Verwiegung zu entnehmen. In diesem Falle werden die zur Herstellung
von 0/4 Schneller einfaches bezw. 0,, Schneller doublirtes Garn erforderlichen Fäden (bei einfachem 336, bei
doublirtem Garne 162 Fäden) abgezählt, in der Länge von 1 Vard abgeschnitten und die Vergleichung wie
bei den Garnen in Cops vorgenommen.
Bei doublirten Garnen ist nämlich auf die Fadenkürzung (Nr. 3) in der Weise Rücksicht zu nehmen,
daß nur 168 — 4 Prozent —= 162 Fäden zu verwiegen sind. Ebenso ist die etwaige Gewichtsveränderung
durch Bleichen, Färbung bezw. Schlichtung in der Weise zu berücksichtigen, daß derartige Garne nicht den
Typengewichten gegenüberzulegen, sondern genau auszuwägen, die ermittelten Gewichte aber mit den bezüg-
lichen Angaben der Tabelle unter Nr. 4 zu vergleichen sind und hiernach die Zollklasse zu bestimmen ist.
In gleicher Weise sind die entnommenen rohen ungeschlichteten Kettfäden präzise auszuwiegen, und
die wirklichen Feinheitsnummern hiernach in bekannter Weise zu berechnen, falls von dem Zollpflichtigen die
Tarifirung der Garne mittelst der Typengewichte angefochten wird.
B. Garne aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen, mit Ausnahme der Saumwoll.
· 1. Tarifmäßige Eintheilung.
Der Zolltarif klassifizirt Leinengarn rc. bezüglich der Feinheitsnummer in folgender Weise:
a) Garn, mit Ausnahme des unter b genannten:
· 1. bis Nr. 5 englisch,
2. über Nr. 5 bis 8 englisch,
3.-Nr. 8 = 20 =
4. = Nr. 20 -35
5. = Nur. 35 englisch,
b) gefärbtes, bedrucktes, gebleichtes Garn:
1. bis Nr. 20 englisch,
2. Über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch,
3. --Nr. 35 englisch.
Dagegen wird Zwirn aller Art ohne Rücksicht auf den Feinheitsgrad nach einem besonderen Zollsatze
veranlagt. «
2.Gatn-Numerirungs-Systeme.
im Verkehr bezüglich der Maschinengespinnste allgemein gebräuchliche Numerirungs-System ist
as englische.
Bezüglich der Handgespinnste wird der Feinheitsgrad im Verkehre nach sehr verschiedenartigen Kri-
terien bestimmt, keineswegs aber in analoger Weise wie bei den Maschinengespinnsten durch Nummerbezeich-
nung ausgedrückt. ·
Die Zollklassifizirung erfolgt für Maschinen- wie für Handgespinnste (welche Garnarten der Tarif
von einander überhaupt nicht unterscheidet) bezüglich der Fadenfeinheit lediglich unter Anwendung des eng-
lischen Numerirungs-Systems.
Die englische Nummer ist diejenige Zahl, welche angiebt, wie oft das Gewicht einer Haspeleinheit
von 300 Vards einfachen rohen leinenen 2c. Garnes in 1 Pfund englisch = 453,9 Gramm enthalten ist.
3. Berechnung der Garn-Nummer.
Da die Garn-Nummer sich lediglich auf das Verhältniß des Gewichtes von 300 Vards rohen ein-
fachen Garnes zu 1 Pfund englisch bezieht, so ist bei der Nummerberechnung derartiger nicht roher 2c. Garne
auf folgende Umstände Rücksicht zu nehmen.
Gebleichte und hellgefärbte Flachs= und Hanfgarne sind um 16⅝ Prozent leichter als rohe.
Sogenannte kremirte Garne sind als gebleicht anzusehen. Gebleichte und alle gefärbten Jutegarne
verlieren nur 10 Prozent ihres Rohgewichtes.
Dunkelgefärbte Flachs= und Hanfgarne haben dasselbe Gewicht, wie die bezüglichen rohen Garne.
Geschlichtete leinene Garne werden nicht importirt.
4. Gewichtsangaben bezüglich der die Staffelgrenzen bildenden Flachs= und Hauf= bezw. Jutegarne.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Angaben berechnet sich das Gewicht eines Gebindes von
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