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224.2 3 * ie
Waarenverzeichniß Hinweis auf die * 7 8 Tarasatz
Nummer. für die Abtheilungen für die (in Prozenten des
Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Ein fuhe. Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
504. JSeide und Floretseide, gefärbt; 30 c 504.
Lacets.
505.Zeugwaaren, auch Tücher und 30 e 505.
Shawls von reiner Seide oder
Floretseide, auch in Verbindung
mit Metallfäden.
506.Seidene Strumpfwaaren. 30 e 506.
507. Seidene Posamentier= und Knopf- 30 e 507.
macherwaaren. «
508.Spitzen,Vlonden,Stickereien,ganz 30 e 508 a. Spitzen, Blonden und Sticke-
oder theilweise aus Seide, und reien, ganz oder theilweise aus
seidene Tülle. Seide.
30 e Anmerk. 508b. Seidentülle, roh oder ge-
- färbt, ungemustert.
509. Seidenwaaren, gemischt mit anderen 30 e 509.
Spinnmaterialien, und zugleich
# in Verbindung mit Metallfäden.
510. Beugwaaren aus Seide oder Floret- 30 f 510.
seide in Verbindung mit Baum-
wolle, soweit sie nicht unter
Nr. 509 fallen. . S. Zolltarif.
511. JZeugwaaren aus Seide oder Floret- 30 f 511.
seide in Verbindung mit Leinen,
Wolle oder anderen animalischen
oder vegetabilischen Spinnstoffen,
soweit sie nicht unter Nr. 509
fallen.
512. Halbseidene Strumpfwaaren, nicht 30 f 512.
unter Nr. 509 fallend.
513. Halbseidene Posamentier- u. Knopf- 30 513.
macherwaaren, nicht unter Nr. 509
fallend.
514.anz grobe Gewebe aus rohem30 Anmerk. 1514.
Gespinnst von Seidenabfällen,
welche das Ansehen von grauer
Packleinwand haben und zu Preß-
tüchern, Putzlappen verwendet
werden, auch in Verbindung mit
anderen Spinnmaterialien oder
einzelnen gefärbten Fäden.