1553
Koͤniglich- Baierisches
1541
Regierungsblat tt.
LXVI. Stück. München, Mittwoch den 15. Dezember 13r3.
Bekanntmachungen.
(Die Tilgung der Staats-Schulden von den
Gemeinden des ehemaligen Landgerichto-Bezirks
Kufstein betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
D. die Gemeinden des ehemaligen Landgerichts-Bezirks
von Kufstein keine Fonds
bestzen, aus welchen sie ihre noch mit 64980 fl.
zur Staats Schuldentilgungs Kommis
sion haftende Kapiral= Schuld berichtigen
könnten; so genehmigen Wir nach dem An,
rrage Unseres General: Kommissarlars des
Junkreises vom 25. August l. J., daß ste
diese Schuld in fünf Jahresfristen durch besondere
Steuer-Beischläge abführen, und
hiemit im laufenden Etats-Jahre der Ansang
gemacht werde: wornach Unsere Finanz-
Direkzion das Erfoderliche. zu verfür
gen hat. ·
München den 8. Dezember 1813.
Aus Selner königlichen Majestat Spezlal-Vollmacht.
Graf von Moncgelas.
Auf kbniglichen allerhchsten Befehl
der General-Sekretär
G. von Geiger.
(Genehmigung des konstituirten Ehegerichts erster
Instanz bel dem Konsistorium, zu Salzburg.)
Seine königliche Majestät haben vermoͤg
allerhöchsten Reskripes vom 7. D zember
I. J. an das königliche General= Kommissariat
des Salzach: Kreises
der von dem erzbischöflichen Konffstorlum
zu Salzburg, nach Auleltung der allerhöchsten
Eneschließung vom 3r e August l. J.
verfügten Konstituirung eines Ehegerichts
erster Instanz, für die aus dem Salzburger
Diszes-Antheile in den altern baiertschen
Sctaaten dahin gelangenden katholischen Chescheidungs-Gegenstände
in den Personen des
Konststorial -Rarhs, Dhilipp Taller,
dann des Stadedechants Alols Werndle,
und des Stadtpfarrers Joseph Harl, unter
Beigebung des Kanzellisten, Joseph
Eindner als Aktnars,
die allerhöchste Genehmigung erthellt.
(Aafldsung der Landgerichte Banz und Hallstadt
im Main-Kreise.)
Durch allerhöchstes Reskript vom2. Dezember
I. J. haben- Seine königliche Majestär
die Anflösung der Landgerichte Banz
og)