Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

— 144 — 
VIII. Herzogthum Anhalt. XI. Freie Hansestadt Fremen. 
. . . · Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen. 
Das Erziehungs= und Unterrichts-Institut des 
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt und die 1. ie Szir, u va esen grannW 
(Hlateinlosen Parallelklassen dieses Instituts. 12.4 . Dr. H. Bock (früher Dr. J. 
G. Fischer) daselbst, 
  
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 43. — der Gebrüder F. und W. Glitza 
Die Erziehungs-Anst Dr. daselbst, 
1 geebune nstalt des Dr. Johannes Barop 14. = von F. L. Nirrnheim daselbst, 
+5.K4 = des Ban M. Dit basan 
» f6.-israelitischeStitunggsueae, 
X. Freie und Hansestadt Lübeck. I. .Talmud-Tora-Schule daselbst, 
1Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher 18. = Raalschule der reformirten Gemeinde da- 
von Großheim) zu Lübeck. selbst. 
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse 
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist. 
Rheinprovinz. 
I. Königreich Preußen. 1#2. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.) 
Provinz Schleswig-Holstein. II. Königreich Sachsen. 
1. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel. 1) 1Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.3) 
Berlin, den 29. April 1884. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bosse. 
  
1) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten--Eintrittsprüfung 
bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand. 
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Besähigungszeugniffe ausstellen, welche nach Absolvirung der erften 
theoretischen Klasse die Reife für die Fachllasse erworben haben. 
5) Diese Anftalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Re- 
ierungs-Kommissar abgehaltenen Sohlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jährigen) und zweiten (1jährigen) 
irsus der Anstalt durkgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
  
Bekanntmachung. 
E- wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisoris ch 
— gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
auszustellen. " " 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund 
eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzu- 
haltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.