122
.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß vinn iu P Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. Einfuhr. es ichts).
Nr fuhr golltrifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
887.—: Fußdecken, gewebtt44144 JAuch in Verbindung mit vegetabilischens
aus Wolle, bedruckt Fasern und anderen Spinnmaterialien,
und unbedruckt; Decken sowie mit Metallfäden. — Gewebte Fuß-
aus Tuchenden ge- decken, welche Garne aus Rindvieh= oder
flochten. ähnlichen groben Haaren enthalten, fallen,
sofern diese Verbindung nicht eine ganz
unwesentliche ist, unter Nr. 884.
888.—: Strumpfwaaren un-41 44inschließlich der abgepaßten (Faconwaaren)
bedruckt. aus Trikot, der gestrickten und gehäkelten
- Waaren.
889. —: Tuch- und Zeug441425 Hierher gehören auch Oeltücher aus Wolle
waaren, unbedruckte, und Schuhe aus Tuchecken oder Tuch-
nicht anderweit ge- leisten. — Zu den Zeugwaaren sind
nannt, im Gewicht von auch diejenigen durch Wirken hergestellten
mehr als 200 g auf Stoffe zu rechnen, welche einem Walk-
1 om Gewerbefläche. prozeß unterlegen haben und in gleicher
Weise, wie die Zeugwaaren, in nicht
abgepaßten Stücken eingehen.
890.—: dergleichen, im Ge-,1d55SSS.
wicht von 200 g oder
weniger auf 1 qm Ge-
webefläche. 20 Kst.
891.—: dergleichen, ohne Er-41 45a-SS 7 Bll.
mittlung des relativen
Gewichts zum höchsten
Zollsatze eingeführt.
892.—: Filze und Filzwaaren 414602666666666S
aus Rindviehhaaren .
oder Wolle, bedruckt, «
mit Ausnahme der
Fußdecken.
893.: Plüsche. 4146a Als Plüsche sind solche Stoffe zu behan-
deln, bei welchen der Flor durch be-
sondere Fäden und nicht durch bloßes
Rauhen hergestellt ist.
894.—: Posamentier= und 4146 Hierher gehören auch Chenille und Woll-
Knopfmacherwaaren, mosaik, sowie Wollengespinnste in Ver-
bedruckt und unbe- bindung mit Metallfäden.
druckt.
895. —: Strumpfwaaren, berJ41d6a . Bemerkung zu Nr. 8884
druckte, im Gemicht
von mehr als 200 g
auf 1 am Gewebe-
fläche.