Full text : Handbuch des Öffentlichen Rechts. Band III.1.2. Das Staatsrecht des Königreichs Württemberg. (2)

IX
Quellen  und  Litteratur.

1.  Quellensammlungen.
a)  Urkundensammlungen:  Württembergisches    Urkundenbuch.  Herausgegeben
von  dem  K.  Staatsarchiv  in  Stuttgart.  Bd.  1—5.  1849—1883.

Spittler,  Sammlung  von  Urkunden  und  Aktenstücken  zur  württemberg.  Geschichte.  I.  und
II.  Göttingen  1791  u.  1796.

b)  Gesetzsammlungen:  A.  L.  Reyscher,  Vollständige  historisch  und  kritisch  bearbeitete
Sammlung  der  württemberg.  Gesetze.  Stuttgart  und  Tübingen  1828  ff.  Bd.  I.—XIX.
—  Diese  Sammlung  ersetzt  sämmtliche  frühere  Sammlungen  württemberg.  Gesetze  bis
zum  Jahre  1839/1840.

Das  württembergische  Regierungsblatt,  seit  1806  das  zur  Veröffentlichung  der
Gesetze,  Verordnungen  und  Ministerialverfügungen  von  allgemeiner  Bedeutung  bestimmte
Gesetzesblatt.  Daneben  wird  seit  1850  auch  der  „württemberg.  Staatsanzeiger“
zur  Veröffentlichung  von  Regierungserlassen  ꝛc.  benützt.  Neben  dem  Regierungsblatt  und
Staatsanzeiger  erscheinen  besondere  Amtsblätter:

des  Justizministeriums,

der  Verkehrsanstalten,

des  Ministeriums  des  Innern,

der  Oberfinanzkammer,  Domänen-  und  Forstdirektion,

des  Steuerkollegiums,

des  evang.  Konsistoriums  und  der  Synode  in  Kirchen-  und  Schulsachen,
das  evang.  Kirchen-  und  Schulblatt,

das  K.  Militärverordnungsblatt,

Das  Reichsgesetzblatt  wird  dem  Regierungsblatt  seit  1871  beigelegt.  Die  in  dem  Centralblatt
  des  Deutschen  Reichs  enthaltenen  Verwaltungsverordnungen  werden  theils  durch
das  Regierungsblatt,  theils  durch  die  Amtsblätter  veröffentlicht;  eine  direkte  Publikation
durch  Mittheilung  des  Centralblatts  an  die  Landesbehörden  findet  nicht  statt.

2.  Litteratur  des  württembergischen  Staatsrechts.
a)  Systematische  Darstellungen:  J.  G.  Breyer,  Elementa  juris  publ.  Wirtemb.  ac  ducum
privati.  Ed.  2.  Tübingen  1787.

R.  v.  Wohl,  Das  Staatsrecht  des  Königreiches  Württemberg.  Tübingen.  1.  Aufl.  1829.
2.  Aufl.  1840.

Bitzer,  Regierung  und  Stände  in  Württemberg.  Stuttgart  1882.

C.  V.  Riecke,  Verfassung,  Verwaltung  und  Staatshaushalt  des  Königreichs  Württemberg.
Stuttgart  1883.  2.  Aufl.  Stuttgart  1887.

O.  v.  Sarwey,  Das  Staatsrecht  des  Königreichs  Württemberg.  Tübingen  1883.  2  Bde.

b)  Von  Sammelwerken  über  einzelne  Theile  des  württemberg.  Staatrechts  sind  hier  hervorzuheben:


L.  T.  v.  Spittler,  Vermischte  Schriften  über  württemberg.  Geschichte,  Statistik  und
öffentliches  Recht.  Stuttgart  u.  Tübingen  1837.  Bd.  II  und  III  der  Gesammtausgabe
von  Spittler's  Werken.  Ed.  C.  v.  Wächter.

A.  L.  Reyscher,  Publ.  Versuche  Stuttgart  1832.

Vgl.  auch  C.  V.  Fricker,  Die  Verfassungsurkunde  für  das  Königreich  Württemberg  vom
25.  Oktober  1819  mit  dem  offiziellen  Auslegungsmaterial.  Tübingen  1865.

R.  Gaupp,  Verfassungsurkunde  für  das  Königreich  Württemberg.  2.  Aufl.  1887.

    Beschreibung  des  Königreichs  Württemberg  vom  statistischen  Landesamt.  3  Bände.

1882—1886.

  Staatshandbuch  1892,  in  der  zweiten  Hälfte  nach  der  neuesten  Ausgabe  von  1894
zitirt.

c)  Die  Bearbeitungen  einzelner  Theile  des  württemberg.  Staatsrechts  sind  bei  den  Lehren,
auf  welche  sie  sich  beziehen,  angeführt.

3.  Beitschriften:  Württembergische  Jahrbücher  für  Statistik  und  Landeskunde,  herausgegeben
  vom  statistisch-topographischen    Bureau  (seit  1819);  seit  1892  davon
getrennt  die  württemberg.  Vierteljahrshefte  für  Landesgeschichte.

N. F.
Zeitschrift  für  freiwillige  Gerichtsbarkeit  und  Gemeindeverwaltung  von  Boscher
(seit 1858);  seit  dem  29.  Jahrgang  (1887)  fortgesetzt  von  Jetter  und
Fortenbach.
daneben  auch  das  Württemberg.  Archiv  für  Recht  und  Rechtsverwaltung  von
Kübel  und  Sarwey,  Bd.  I—XXIII  bis  1882.
Jahrbücher  der  Württemb.  Rechtspflege,  Bd.  I-VI  (wird  fortgesetzt).