152 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (November 20.)
vor den verfassungsmäßigen Rechten des Reichstags. Ich habe von dem,
was ich hier gestern erklärte, nichts zurückzunehmen, ich habe auch nichts
hinzuzufügen, und ich denke, die Mehrheit des Hauses wird sich über die
Ansicht und über den Sinn und über die absolute Aufrichtigkeit meiner
gestrigen Erklärung nicht im Zweifel befinden. Was nun die Nichteinberufung
des Reichstags angeht, so glaube ich, daß mein Herr Amtsvorgänger
— denn darin muß ich Herrn Richter zu meinem Bedauern widersprechen,
um diesen allein kann es sich handeln; die Reichsverfassung kennt
nur eine einzige verantwortliche Persönlichkeit im Reiche, das ist der Reichskanzler,
und die Reichsverfassung bindet uns alle, mich auch und auch den
Herrn Abg. Richter — also die einzige verantwortliche Persönlichkeit, die
jetzt meine Wenigkeit ist, war damals der Fürst Hohenlohe, und wenn er
im Sommer nicht zur Einberufung des Reichstags geschritten ist, so war
die Ursache, daß die Einberufung des Reichstags wegen der Chinaexpedition
die Vorlegung eines Ergänzungsetats an Bundesrat Reichstag zur Voraussetzung
gehabt hätte und damals dem Reichskanzler diese Voraussetzung
noch nicht gegeben schien. Dazu kam, daß der damalige Reichskanzler aus
der Haltung eines Teils der Presse glaubte die Überzeugung gewinnen zu
können, daß die Einberufung des Reichstags damals nicht den Wünschen
aller Parteien entspräche. (Hört, hört! rechts.) Ich glaube nicht zu irren,
wenn ich sage, daß es namentlich ein Blatt war, das in dieser Beziehung
den damaligen Reichskanzler impressioniert haben dürfte, nicht bloß, weil
es ein überaus geschickt redigiertes Blatt ist, sondern weil ihm Beziehungen
nachgesagt werden zu einem hervorragenden Parlamentarier, dessen Beredtsamkeit
wir alle eben bewundert haben. (Heiterkeit.) Die „Freisinnige
Zeitung“ (Rufe links: Datum! Datum!) — die „Freisinnige Zeitung"
schrieb am 4. Juli — damals war gerade der psychologische Moment, wo
es sich um die Berufung oder Nichtberufung des Reichstags handelte, folgenden
Artikel: „Ob es angemessen ist, den Reichstag zu berufen, läßt sich
unseres Erachtens erst entscheiden, wenn ein klarer Tatbestand über die
in Betracht kommenden Verhältnisse vorliegt. Auch ist eine feste Stellungnahme
von deutscher Seite nur möglich unter Vereinbarung mit anderen
Großmächten auf Grundlage eines solchen Tatbestandes. Der Reichstag,
einmal berufen, kann nicht wochenlang warten, bis eine Vorlage möglich
ist. Gegenwärtig vermögen auch in den anderen Parlamenten die Minister
alle Fragen nur dahin zu beantworten, daß sie keine sichere Kenntnis von
den tatsächlichen Verhältnissen besitzen. Und da die außeretatsmäßigen
Ausgaben für unsere Wehrkraft in Ostasien nicht so erheblich sind, so ist
aus finanziellen Gründen es nicht nötig, den Reichstag zu berufen. Nach
der „Nationalzeitung“ ist bisher weder eine Einberufung des Reichstags
beabsichtigt, noch sind im Reichstagsbureau irgendwelche Andeutungen eingegangen,
daß eine außerordentliche Session bevorstände." Dieser Artikel
ist zwar etwas gewunden und bis zu einem gewissen Grade auf Stelzen
gestellt, das pflegt aber bei offiziösen Enunziationen immer der Fall zu
sein. (Stürmische Heiterkeit.) Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß
derjenige, der diesen Artikel verfaßt oder inspiriert hat, die Einberufung
des Reichstags — gewiß optima fide — in jenem Augenblick nicht für
opportun gehalten hat. Diesen Eindruck hatte ich; auch verrate ich kein
Geheimnis, wenn ich sage, daß ich zu denjenigen gehörte, welche glaubten,
„daß damals sehr ernste und gewichtige Gründe sprächen für die Einberufung
des Reichstags“. (Hört! hört!) Aber wie ich damals das las, da
sagte ich mir doch . (Stürmische andauernde Heiterkeit) gegen den Abg.
Richter kann ich nicht aufkommen. (Erneute große Heiterkeit.) Ich kann
nur sagen, daß, wenn sich wieder ein ähnlicher Fall ereignen sollte, hoffent-