Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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5)  Phyfik.

6)  Chemie.

7)  Deutsche  Sprache.

8)  Franzoͤsische  Sprache.

9)  Militaͤr-Geschaͤftsstyl.

10)  Artillerie-Wissenschaft.

11)  Befestigungskunst.

12)  Elementar-Taktib.

15)  Terrainlehre.

14)  Angewandte  Taktik.

15)  Topographisches  Zeichnen;  Aufnahmen  mit  und  ohne  Instrumenten.
16)  Militärische  Dienstvorschriften.

17)  Militärische  Gymnastik.  Exerziren,  Fechten,  Reiten.

Aus  der  Zahl  der  in  Folge  dieser  Prüfung  zur  Beförderung  für  befähigt  erklärten
Bewerber  haben  die  sechs  Ersten  in  der  Lokation  den  nächsten  Anspruch  auf  Beför,
derung  zum  Offizier,  und  werden  nach  Maaßgabe  des  eintretenden  Vedarfs  dazu
befördert.  Die  ad  2  und  5  erforderlichen  Zeugnisse  müssen  spätestens  bis  15.  Oktober
an  das  Kriegs-Ministerium  eingesendet  seyn.

Stuttgart  den  12.  September  1858.  v.  Huͤgel.

Oienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene  Aktuarsstelle  bei  dem
Oberamtsgerichte  Heilbronn  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe
  in  Eßlingen  zu  melden.  «

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamtsgerichte
Münsingen  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm
zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Amts-Notariat  Roth,  Oberamts  Leutkirch,

womit  ein  Gehalt  von  426  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  Innerhalb  drei  Wochen  bei
dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm  zu  melden.  «