Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

24. 
26. 
27. 
28. 
Südafrikanische Republik (Transvaal), Sulu= tnicht britisch), Swasi- und Tongaland. 
30. 
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
Korea. 
37. 
38. 
Spanische Besitzungen in Asien und auf den australischen Inseln, nämlich: Philippinen mit Sulu- 
40. 
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ohne den egyptischen Antheil [Halbinsel Sinai und Midianl) und in Afrika (Tripolis und Barka 
[Bengasil, aber ohne Egypten). 
II. Afrika 
(soweit nicht bei 1 7, 16, 22 und 23 gerechnet). 
Egypten mit der Halbinsel Sinai und Midian (vergl. 23). 
Deutsche Schutzgebiete in Westafrika (Togoland, Kamerungebiet, südwestafrikanisches Gebiet), mit Ein- 
schluß der Walhfischbai. 
Deutsche Schutzgebiete in Ostafrika (ostafrikanisches und Witugebiet) mit dem Küstenstrich vor denselben 
(östlich derselben). 
Kapland mit Basuto-, Britisch-Betschuana-, Griqug-, Pondo-, Britisch-Sululand, den Transkeidistrikten 
und Ratal ferner Oranjefreistaat. 
arokko. 
Uebriges Westafrika, nämlich: das ganze westliche Küstengebiet zwischen Marokko und dem südwest- 
afrikanischen deutschen Schutzgebiet, soweit nicht zu Nr. 25 gehörend (englische Besitzungen und Schutz- 
gebiete: Sierra Leone, Gambia, Goldküste, Lagos, Nigerdistrikte; französische Besitzungen und Schutz- 
gebiete: Senegambien, Kongogebiet mit Gabon; portugiesische Besitzungen: Bissao, Cacheo und Bo- 
lama an der Küste von Senegambien, Ajudä und Dahomeyküste, Angola, Kongodistrikt; ferner der 
Kongostaat und der Freistaat Liberia), sowie die Kapverdischen und weiter südlich belegenen Inseln 
an der westafrikanischen Küste, einschließlich Ascension, St. Helena und Tristan d'Acunha. 
Uebriges Ostafrika, nämlich: das ganze östliche Küstengebiet zwischen Egypten und den bei Nr. 29 
aufgeführten Ländern, soweit nicht zu Nr. 26 gehörend, ferner die Insel Sokotra und die weiter 
südlich belegenen Inseln an der ostafrikanischen Küste einschließlich Madagaskar, der Maskarenen 
(La Réunion, Mauritius rc.), Komoren (Comoro, Mayotte 2c.), Seschellen und Admiranten. 
III. Asien 
(soweit nicht bei I 10, 18, 23 und II 24 gerechnet). 
Britische Besitzungen und Schutzgebiete in Vorder= und Hinter-Indien und im Indischen Ocean, 
mit Einschluß der französischen und portugiesischen Besitzungen in Vorder-Indien, nämlich: Britisch- 
Indien mit Assam und Britisch-Birma, ferner Ober-Birma, die britischen Ansiedelungen an der 
Straße von Malakka (Straits Settlements: Singapore, Malakka, Penang 2c.), die britischen Schutz- 
gebiete auf der Malaitschen Halbinsel und die Inseln Ceylon, Andamanen, Nikobaren und Keeling- 
(Kokos-) Inseln, sowie die Lakediven, Malediven und Tschagos-Inseln; sodann die französischen Be- 
sitzungen Pondichéry, Chandernagor, Karikal, Mahé, Yanaon;: endlich die portugiesischen Besitzungen 
Stadt und Gebiet Goa, Stadt und Gebiet Damao, Insel Din. Nicht hierher gehören die britischen 
Besitzungen Aden, Inseln Kameran, Perim und Kuria-Muria an der arabischen Küste, sowie Hong- 
kong und Nord-Borneo mit der Insel Labuan. 
China mit Einschluß von Hongkong und Macao. 
Französische Besitzungen und Schutzgebiete in Hinter-Indien, nämlich: Cochinchina, Kambodscha, 
Annam und Tonking. 
Japan. 
Niederländische Besitzungen auf den ostindischen Inseln und Neuguinea, mit Einschluß der britischen, 
portugiesischen und unabhängigen Besitzungen auf den ersteren, nämlich: die Sunda-Inseln (Java 
und Madura), Sumatra-Gruppe mit Riouw, Banka und Billiton, Borneo-Gruppe mit Britisch- 
Borneo und Labuan, Celebes-Gruppe, kleine Sunda-Inseln zwischen Bali und Timor (beide ein- 
schließlich), die Südwest-(Serwatty-) Inseln, die Molukken mit den Ambeinen, der nordwestliche Theil 
von Neuguinea. 
Siam. 
Inseln, Marianen, Carolinen und Palaos. 
Uebriges Asien, nämlich: Arabien (soweit nicht bei Nr. 23 und 24 gerechnet) mit den britischen Be- 
sibuge Aden, Inseln Kameran, Perim und Kuria-Muria, sodann Persien, Afghanistan und Be- 
ndschistan.
	        
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