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Nr. Aulage 3.
Erläuterungen. üterdeklaration zur Einfuhr
Ueber E- Kopf zes Schemas gist neben
„per“ beziehungsweise „am“ der Name de : .2 *
Schiffes und des Schiffsführers, sowie der von See in den Freibezirk.
Tag der Ankunft der Waare anzugeben.
Im übrigen muß die Deklaration ent-
halten:
1. die Anzahl und Art der Kolliz nterzeichnete deklarir. ierdurch zur Einfuhr vo «
zdieVenenmmgderWaarenachMaß- U zeich r. . h ch zur Einfuhr von (Land oder Hafen, woher das Schiff kommt)
gabe des statistischen Waarenver- empfangen per:
zeichnisses für den Nachweis des
Waarenverkehrs des deutschen Zoll- am........·...................................... -...................................................................
gebiets mit dem Auslande;
das Herkunftsland der Waare. Als
Land Herkurft ist dessenige Land, Zahl Menge der Waaren.
aus dessen Gebiet die Versendung der
Waare mit der Bestimmung nach dem und Art Benennung der Waaren Herkunfts-
Freibezirk oder über den- nach dem —
selben hinaus ursprünglich erfolgt ist, der o !*“
anzusehen. Die Länder, durch welche sstatistischen Waarenverzeichniß.
die Waare auf dem Transport, sei es Kolli.
auch mit Umladung und Umspedition,
durchgeführt worden, bleiben bei An-
gabe der Herkunft der Waare außer .
Betracht. Allgemeine Bezeichnungen, l
wie Deutschland, Nordamerika, West—
indien, Ostindien ꝛc., sind unzulässig;
4. das Gewicht in Kilogramm. Bei
verpackten Waaren ist das Nettogewicht
jedes einzelnen Waarenpostens anzu-
geben, doch genügt für Kolli, welche
nur eine Waarengattung enthalten,
das Bruttogewicht unter Angabe der
Verpackungsart. Bei Flüssigkeiten, mit
Ausnahme von Syrup, Melasse, Zucker-
kouleur und Zuckerfarben (Konditor-
farben), sowie bei Gasen wird die un-
mittelbare Umschließung zum Netto-
gewicht gerechnet. Soweit in dem
statistischen Waarenverzeichniß andere
Maßstäbe als das Gewicht angegeben s
sind, hat die Deklarirung nach diesen
zu erfolgen.
o
Netto= Brutto= Ander-
land. gewicht gewicht weiter
Maß-
in Kilogramm. stab.
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