Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Bezeichnung 
der 
Nachweisungen. 
1 
Nähere Bezeichnung 
der 
Waaren. 
  
Bezeichnung 
der Anmeldestellen, bei welchen die den 
Anschreibungen zu Grunde zu legenden 
Anmeldungen zu erfolgen haben. 
  
No 
Uch: 
I. Einfuhr in den freien 
Verkehr, unmittelbar 
oder mit zollamtlichen 
Begleitpapieren (mit 
Ausschluß der unmittel- 
baren Durchfuhr, VI)). 
e) Die mit Zollbegleitscheinen II 
versendeten Waaren. 
Die Anmeldeämter, welche die Zoll- 
begleitscheine II erledigen. 
  
) Diejenigen an sich gollfreien, 
voramtlich revidirten Waaren, welche 
in Begleitscheinen I und II nachrichtlich 
mit aufgeführt sind. 
Die Begleitscheinerledigungsämter. 
  
e) Die bei dem Eingang unmittel- 
bar oder mit zollamtlichen Begleit- 
papieren auf Mustereingangspaß ab- 
gefertigten Waaren zollausländischer 
Herkunft, wenn der Nachweis der 
Ausfuhr oder Niederlegung derselben 
in einem Packhofe oder einer Nieder- 
lage, oder des Eingangs in einen 
Freibezirk nicht geführt wird. 
Die Anmeldeämter, welche die 
Mustereingangspässe ausfertigen. 
  
!) Waaren, die zur Veredelung 
eingeführt, aber nicht wieder ausge- 
führt, sondern vor oder nach der Ver- 
edelung verzollt werden, ohne Rück- 
sicht darauf, ob dieselben über Nieder- 
lagen gegangen sind oder nicht. 
Die Anmeldeämter, welche die Ver- 
edelungsregister führen. 
  
II. 
Einfuhr in den freien 
Verkehr von Niederlagen 
und fortlaufenden Kon- 
ten. 
a) Die zur Einfuhr in den freien 
Verkehr von Niederlagen oder fort- 
laufenden Konten abgemeldeten Waaren 
zollausländischer Herkunft. 
Die Anmeldeämter, welche die be- 
treffenden Niederlageregister und fort- 
laufenden Konten führen. 
  
  
b) Die behufs Versendung mit 
Zollbegleitschein I von Niederlagen 
oder fortlaufenden Konten abgemel- 
deten Waaren zollausländischer Her- 
kunft. 
Die Anmeldeämter, bei welchen die 
Waaren in den freien Verkehr gesetzt 
werden. 
  
c) Die behufs Versendung mit 
Zollbegleitschein II von Niederlagen 
oder fortlaufenden Konten abgemel- 
deten Waaren zgollausländischer Her- 
kunft. 
Die Anmeldeämter, welche die Zoll- 
begleitscheine II erledigen. 
  
  
d) Die von Niederlagen oder fort- 
laufenden Konten auf Mustereingangs- 
paß abgefertigten Waaren zollauslän- 
discher Herkunft, wenn der Nachweis 
der Ausfuhr oder Niederlegung der- 
  
selben in einem Packhofe oder einer 
Niederlage, oder des Eingangs in 
einen Freibezirk nicht geführt wird. 
  
Die Anmeldeämter, welche die 
Mustereingangspässe ausfertigen. 
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