Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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a) Bei Verwendung des Farbenapparats benutzt man als Klärmittel, je nachdem Zucker 
ersten oder zweiten Produkts oder Nachprodukte zur Untersuchung stehen, und je nachdem man eine 
Lampe von größerer oder geringerer Lichtintensität besitzt (vergl. weiter unten), 2 bis 3, 3 bis 10 
beziehungsweise 10 bis 20 Tropfen oder noch mehr Bleiessig, welcher der Zuckerlösung aus einer 
Heberspritzflasche oder einer kleinen Pipette zugesetzt wird. Gelingt die Klärung in dieser Weise 
nicht, so läßt man dem Bleiessigzusatz denjenigen von ebensoviel Alaunlösung folgen, oder man setzt 
zuerst einen bis mehrere Kubikcentimeter Alaunlösung und darauf eine größere Menge Bleiessig als 
zuvor hinzu, bis es gelingt, ein Filtrat von weißlicher oder gelbweißer Farbe zu erzielen. Werden 
die Lösungen dennoch nicht klar, so wird nur mit Bleiessig geklärt und das Filtrat mit möglichst 
wenig (1, 2, auch 3 9) extrahirter Blutkohle oder bei 120 Grad getrockneter Knochenkohle versetzt. 
Bei Anwendung derselben ist das Polarisationsergebniß um den Betrag des Absorptionskoeffizienten 
zu erhöhen, welcher für die dem Beamten gelieferte Kohle angegeben ist. 
Nach der Klärung wird der innere Theil des Halses, das Kölbchen mit destillirtem Wasser, 
welches einer Heberspritzflasche oder einer gewöhnlichen Spritzflasche entnommen wird, abgespült und 
durch tropfenweises Zulaufenlassen die Flüssigkeit auf genau 100 Kubikcentimeter aufgefüllt. Zu 
diesem Zweck bringt man in der vorbeschriebenen Weise das Kölbchen in senkrechter Stellung vor 
das Auge und setzt Wasser hinzu, bis der Aetzstrich des Glases und die untere Kuppe der Flüssigkeit 
in eine Linie fallen. Hierauf wird mit Fließpapier etwa im Halse des Kölbchens noch anhaftende 
Flüssigkeit abgetupft, die Oeffnung desselben durch Andrücken des Daumens oder des Zeigefingers 
geschlossen und der Inhalt des Kolbens durch wiederholtes Umkehren uno Schütteln desselben gut 
durchgemischt. 
b) Bei Benutzung von Halbschattenapparaten genügt für Rohzucker ersten Produkts in der 
Regel als Klärmittel der Zusatz eines dünnen Breis von Thonerdehydrat, welcher in Mengen von 
3 bis 5 Kubikcentimeter in das 100 Kubikcentimeter-Kölbchen vor dem Auffüllen zur Marke mittelst 
einer Pipette gegeben wird. Nur wenn die Zuckerlösung sehr dunkel gefärbt ist, muß als Klärungs- 
mittel Bleiessig angewendet werden. Bezüglich des Zusatzes desselben wird hier ebenso verfahren, 
wie unter n für die Farbenapparate angegeben. Läßt sich mit Bleiessig allein genügende Klärung 
nicht erzielen, so wird Alaunlösung in der ebenfalls unter a beschriebenen Weise zu Hülfe genommen. 
Bis zur Verwendung von Blut= oder Knochenkohle wird man hier kaum zu gehen brauchen, da 
im Halbschattenapparat noch ziemlich dunkle Zuckerlösungen polarisirt werden können. 
Schließlich wird auch hier zur Marke aufgefüllt. 
Bezüglich der Klärung gelten folgende allgemeine Bemerkungen für beide Apparate: 
1. Die Flüssigkeit kann um so dunkler gefärbt sein, je größer die Lichtintensität der Lampe 
ist, welche zur Beleuchtung des Polarisationsapparats dient. Besitzt man die patentirte 
Lampe mit Reflektor von Schmidt & Hänsch, welche sowohl für Gas als Petroleum 
eingerichtet ist, so wird man auch bei Farbenapparaten Blutkohle oder Knochenkohle zur 
Klärung nicht bedürfen, überhaupt im allgemeinen viel weniger von dem Klärmittel 
gebrauchen, als wenn man eine minder vollkommene Lampe zur Verfügung hat. 
Menge und Art des Klärmittels sind also nicht nur von der Beschaffenheit der zu 
untersuchenden Probe, sondern auch von der Qualität der Lampe abhängig. 
2. Bei Anwendung von Bleiessig zur Klärung darf nie ein Ueberschuß davon verwandt 
werden. Ein neuer Tropfen Bleiessig muß stets noch einen deutlichen Niederschlag in 
der Flüssigkeit hervorbringen. Bei einiger Uebung lernt man sehr bald den Punkt 
finden, wo mit dem Bleiessigzusatz aufgehört werden muß. Ist zuviel zugesetzt worden, 
so muß der lUleberschuß durch nachträglichen Zusatz von Alaun in der oben unter à 
beschriebenen Weise ausgefällt werden. 
3. Es ist dringend nöthig, nach dem Auffüllen zu 100 Kubikcentimeter auf das Durch- 
schütteln der Flüssigkeit die größte Sorgfalt zu verwenden, da andernfalls eine genaue 
Polarisation unmöglich ist. 
6 Man schreitet alsdann zur Filtration der Flüssigkeit, welche mittelst eines in einen Glas- 
trichter eingesetzten Papierfilters geschieht. Der Trichter wird auf einen sogenannten Filtrircylinder 
gestellt, welcher die Flüssigkeit aufnimmt, und wird während der Operation, um Verdunstung zu 
verhüten, mit einer Glasplatte oder einem Uhrglase bedeckt gehalten. Trichter und Cylinder müssen 
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Filtration.
	        
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