Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

— 331 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Muster 5. 
Steuervergutungsschein. 
Landes- .-.-— 
Nummer W appen. ) — — — — 
uer kenutniß 
Steuervergüt ung für Zucker. 
Für Kilogramm 
, welche fürd .... 
zu 
über ausgeführt 
am..... 18 (Nr.) nt 
worden sind, beträgt die Vergütung 
an Materialsteuer AMC 
Verbrauchsabgabe .... - 
zusammen »J- 
in Worten: 
— — — — lUubl — —1f. 
Dieselbe kann in dem vorgedachten Betrage von jedem Inhaber dieses Scheins gegen Abgabe des 
letzteren entweder bei einer beliebigen Hebestelle im deutschen Zollgebiet auf bei derselben zu entrichtende, 
nicht früher als am 18 füällig werdende Zuckersteuer in Anrechnung gebracht, 
oder auch von dem bezeichneten Zeitpunkte ab baar bei dem Haupt- -Amte zu » 
erhoben werden. Jedoch findet die Annahme des Scheins seitens der Steuerstellen zur Anrechnung bezw. 
Einlösung nur innerhalb Jahresfrist, von dem auf die Ausfertigung folgenden Monat an gerechnet, statt. 
, den ten 18 
  
  
  
I 
  
  
(Amtssiegel.) 
J. 
  
Zahlungsbedingungen. 
1. Der Inhhber dieses Steuervergütungsscheins hat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichsbankanstalt zur 
Gutschrift auf Giro-Konto zu überweisen beabsichtigt, die von ihm gewünschte Art der Realisirung des Scheins und den Tag 
der Erhebung bezw. der Ueberweisung mindestens — Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden. 
2. Bei gleichzeitiger Einreichung mehrerer fälliger Steuervergütungsscheine ist dem genannten Hauptamt ein nach dem vorge- 
schriebenen Muster aufzustellendes Verzeichniß vorzulegen. 
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