Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Muster 19. 
Abgegeben, den 188 
Die Revision übernehmen:) 
  
Auszug 
aus 
dem Zuckerbegleitschin I deass. -Amtes. zu Nr. 
ve.n. 188 über die damit an den umstehend genaunten Empfänger ein- 
gegangenen Zuckerprodukte bezw. zuckerhaltigen Fabrikate. 
Behufs der Anmeldung derselben zum Eintritt in den freien Verkehr. 
zur Niederlage. 
zur Weiterbeförderung mit Begleitschein. 
Annahme-Erklärung. 
Indem den Empfang des auf Grund dieser (der angestempelten) Anmeldung ausgefertig- 
ten, unter 9r. des Begleitschein = Ausfertigungs-Registers eingetragenen Begleitscheins 
anerkenne . 
übernehen die Verpflichtung, die in demselben verzeichneten Zuckerprodukte bezw. 
zuckerhaltigen Fabrikate in unveränderter Gestalt und Menge, sowie mit unverletztem Verschlusse 
in dem bestimmten Zeitraume bei dem Begleitschein-Erledigungs-Amte zur Revision und weiteren 
Abfertigung zu stellen. Zugleich erkläre für verpflichtet, für die auf diesen Zucker- 
produkten bezw. zuckerhaltigen Fabrikaten ruhende Verbrauchsabgabe (Steuer für Zucker aus 
Niederlagen) zu haften. Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch Ertheilung 
des Erledigungsscheins seitens des Empfangsamtes bescheinigt wird, daß den vorgedachten 
Obliegenheiten völlig genügt sei. 
verpflicht den darin festgestellten Abgabenbetrag, wenn der Nachweis 
der erfolgten Zahlung desselben an das Empfangsamt nicht bis zum Ablauf der für die 
Uebersendung des Erledigungsscheins festgesetzten Frist erbracht sein wird, auf Anfordern bei 
dem Begleitschein-Ausfertigungs-Amt einzuzahlen.“) 
, den 188 
  
Erledigung des Begleitscheins. 
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt auf Grund des Erledigungsscheins Nr. 
Ziffer 
— 
*) Nur für den Fall des lokalen Bedürfnisses auszufüllen. 
*“) Bei Begleitscheinen I werden die Worte „verpflichte“ bis „einzuzahlen“, und bei Begleitscheinen II die Worte „über- 
nehme“ bis „genügt sei“ durchstrichen. 
59
	        
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