Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

—  395  —

 

 

 

Muster  28.
Einsendungstermine:  Direktivbezirk:
für  die  Hebestellen  an  das  Hauptamt  der  5te  September:;  Hauptamtsbezirk:
für  die  Hauptämter  an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt
der  15te  September.  Hebebezirk:::::    

2

’

Betriebs-Nachweisung

der

 

Stärkezuckerfabrik...  -  in......·..·...··..

für  das  Betriebsjahr    —  —.

 

 

Anleitung.

Die  Nachweisung  ist  in  zwei,  von  dem  Fabrikinhaber  oder  dessen  ermächtigtem  Vertreter  zu  vollziehenden  Exemplaren  aufzustellen,

  von  welchen  das  eine  bis  zum  1.  September  des  betreffenden  Jahres  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  einzureichen,
  das  andere  in  der  Fabrik  zur  Einsichtnahme  der  Steuerbeamten  aufzubewahren  ist.

Es  dient  zur  Nachricht,  daß  die  Angaben  der  einzelnen  Fabriken  nur  zur  Kenntniß  der  Behörden,
  zur  Veröffentlichung  aber  nur  Zusammenstellungen  gelangen.
Die  Gewichtsmengen  sind  auf  volle  100  kg  (Doppelzentner)  derart  abzurunden,  daß  Mengen  unter  50  kg  unberücksichtigt
zu  lassen,  Mengen  von  50  kg  oder  darüber  als  100  kg  anzuschreiben  sind.
Hiervon  abgesehen,  müssen  die  Eintragungen  genau  mit  den  Fabrikbüchern  übereinstimmen.
Wenn  der  Betrieb  während  des  ganzen  Jahres  geruht  hat,  ist  eine  Fehlanzeige  einzureichen.

62