I.
2.
534 —
Vermerke über veränderte Bestimmung der Waaren u. s. w.
(Vereinszollgesetz 88 46, 49, 50 und 96).
beantrage den Begleitschein hier zu erledigen.
, den 18
beantrage diesen Begleitschein zum Zweck der
Weiterversendung der Waaren an
in auf das Amt
zu überweisen, indem ich in Beziehung
auf den weiteren Transport die Verpflichtungen des
Begleitscheinextrahenten (§§. 44 und 46 des Vereins-
zollgesetzes) übernehme.
, den 18
Genehmigt.
den 18
-Amt.
Eingetragen unter Nr. des Begleitschein-Aus-
fertigungs-Registers und auf das Amt
mit Gültigkeitsfrist bis zum
überwiesen.
Verschluß:
, den 18
Amt.