Regelung der gesamten Ernährungepolitik. 273
Die etwa hierdurch notwendig werdenden höheren Unterstützungen an Kriegerfamilien
und an minderbemittelte Kreise sind durch Uberweisung von Nahrungemitteln
und Verbrauchegegenständen an Stelle von Barunterstützungen
zu gewähren. Speisegemeinschaften und fahrbare Küchen sind nachdrücklich
zu fördern.
Das Kriegsernährungsamt, das spstematische Durchgriffe in der
Versorgungspolitik erwarten ließ, wurde in der Offentlichkeit mit außerordentlich
hochgespannten Erwartungen begrüßt — Erwartungen, die
wohl hätten erfüllt werden können, wenn ein solches Amt im August
1914 ins Leben getreten wärc, nicht aber nach bald zweijähriger
Kriegszeit. So weitgebend die Befugnisse des neuen Amtes waren,
konnte es obendrein doch von Anfang an nicht ohne eine Fülle hemmender
Reibungen arbeiten, da cs auf das Zusammenwirken mit den einzelstaatlichen
Ministerien angewiesen war und deren Politik oft nur schwer
miteinander in Einklang gebracht werden konnte. Im Februar 1917 wurde
außerdem in Preußen noch ein besonderer Staatskommissar für Volkser--nährung
berufen, der zwar auch Vorstandomitglied des Kriegeernährungs--amtes
wurde, wodurch eine einheitliche Politik auf dem Gebiete des Volksernährungewesens
im Reich und in Preußen gewährleistet werden sollte,
im Grunde aber doch sozusagen eine preußische Kontrollinstanz für die
Reichszentralstelle der Ernährungspolitik darstellte und die Reibungen
dadurch eher vermehrte ale verminderte.
Das Kriegsernährungsamt baute sich zu einem vielköpfigen Gebilde
aus durch einen aus mehr als hundert Mitgliedern bestehenden Beirat,
welchem Bertreter der obersten Reichsbehörden, der Landeeregierungen,
der Kriegestellen und Kriegegesellschaften sowic eine Anzahl Sachverständiger
der verschiedensten Berufsgruppen angehörten. Oieser Beirat
wurde in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zur Beratung teile in
Vollversammlungen, teils in Fachaueschüssen durch den Präsidenten des
Kriegsernährungsamtes zusammenberufen. Zur Erörterung hauswirtschaftlicher
Fragen wurde ein besonderer Frauenbeirat bestellt. Außer--dem
stand dem Kriegesernährungeamt der Ernährungebeirat des Reichstage,
ein 15er Aueschuß zur Seite, der schon vor der Schaffung des Kriegsernährungsamtee
allwöchentlich Sitzungen abgehalten hatte. Ourch
besondere Delegierte wurde ferner die Verbindung bergestellt mit der
Heeresverwaltung, mit dem Kriegsamt und mit den Ernährungsämtern
der verbündeten Mächte. Von dem Arbeitegebiet des Kriegsernährungeamtee
gibt folgende halbamtliche Aufstellung über die Verteilung der
Geschäfte Aufschluß, die nach einjähriger Tätigkeit des Amtes in den
„Oeutschen Kriegenachrichten“ veröffentlicht wurde.
Fur den inneren Dlenst dee Kriegeernährungsamts sleht der Geschäfteverteilungeplan
vier Abtellungen (A—D) vor. In Abtellung & werden bearbeltet: Allgemelne Andr.
Witrischaftstrieg und Nriegsmirtschatt. 18