Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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In der Provinz Ostpreußen findet innerhalb der Grenzbezirke des Regierungsbezirkes Gumbinnen und 
der Königlichen Hauptzollämter zu Neidenburg und Memel, jedoch mit Ausschluß der Stadt Memel und 
der kurischen Nehrung, für den Transport von Schweinen (ausschließlich der Ferkel unter 4 Wochen) ohne 
esht auf die Zahl der transportirten Thiere die Transportkontrole gemäß §. 119 des Vereinszoll- 
gesetzes statt. . 
Für die in den bezeichneten Grenzbezirken wohnenden Personen, welche mit Schweinen Handel 
treiben, ist die Buchkontrole (6. 124 Abs. 3 des Vereinszollgesetzes) eingeführt. 
  
Berlin, den 2. August 1888. 
Errichtung von Zuckersteuerstellen. 
(Central-Blatt von 1888 Seite 484 ff.) 
Im Königreich Bayern. 
In Frankenthal, Speyer und Offstein im Bezirk des Hauptzollamts zu Ludwigshafen a„ Rhein, 
sowie in Bayreuth und Schweinfurt sind Zuckersteuerstellen errichtet worden, von welchen diejenigen in 
Frankenthal, Speyer, Bayreuth und Schweinfurt besondere Geschäftsabtheilungen der dortigen Zollbehörden 
zu bilden haben. Die unbeschränkten Befugnisse des Nebenzollamts zu Frankenthal zur Abfertigung des 
mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden 2c. Zuckers aller Art (S. 19a der Ausführungsbe- 
stimmungen) und hiermit auch die Befugniß zur Abfertigung von Abläufen der Zuckerfabrikation (S. 7 
Absatz 1 der Ausführungsbestimmungen) gehen auf die Zuckersteuerstelle Frankenthal über, während diese 
Befugnisse den übrigen Zuckersteuerstellen, bei welchen von der Feststellung der Quotienten der Zuckerabläufe 
nach Maßgabe des §. 98 der Ausführungsbestimmungen abgesehen werden kann, nicht zukommen. 
Im Großherzogthum Meckliennburg-Schwerin. 
Das Hauptzollamt zu Rostock ist als Zuckersteuerstelle für die Fabrik Rostock und das Haupt- 
steueramt zu Güstrow als Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken Güstrow, Malchin, Stavenhagen und 
Dahmen mit der Befugniß zu allen Abfertigungen nach den §§. 34 bis 37 des Gesetzes vom 9. Juli v. J. 
und den bezüglichen Ausführungsvorschriften bestellt worden. Das Hauptsteueramt zu Güstrow ist zur 
Polarisirung des Zuckers ermächtigt. 
  
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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