Vermerke über veränderte Bestimmung der Wnarenladung, über Amladungen
und Ausladungen auf dem Wege zum Bestimmungsorte.
(Vereins-Zollgesetz §§. 65 und 66, bezw. Eisenbahn-Zollregulativ §§. 24 und 25.)
1. Der unterzeichnete Bevollmächtigte der
Eisenbahn = Verwaltung beantragt,
dieses Ladungsverzeichniß hier zu erledigen.
den 18
2. Der unterzeichnete Bevollmächtigte der
Eisenbahn-Verwaltung beantragt,
dieses Ladungsverzeichniß zum Zweck der Weiter-
versendung der Waaren auf das Amt
zu überweisen, indem er in Beziehung
auf den weiteren Transport die auf der ersten Seite
dieses Ladungsverzeichnisses angegebenen Verpflich-
tungen der Grenz-Eisenbahnverwaltung übernimmt.
den 18
3. Der unterzeichnete Bevollmächtigte der
Eisenbahn = Verwaltung beantragt
wegen die Umladung der in dem
Wagen Nr. geladenen Güter in den
Wagen Nr. , indem er rücksichtlich
der weiter gehenden umgeladenen Güter in die Ver-
pflichtungen eintritt, welche die Grenz-Eisenbahn-
verwaltung hinsichtlich jener Güter der Zollverwal-
tung gegenüber übernommen hat.
, den 18
Mit Begleitzettel Nr. auf das
Amt mit der Gültigkeit
bis zum überwiesen.
, den 18
-Amt.
Die in den Wagen Nr.
befindlichen, in den Spalten 3, 4 und 5 dieses Ladungs-
verzeichnisses nach Zahl, Art und Bezeichnung näher
angegebenen Kolli wurden heute in den Wagen
Nr. "
umgeladen.
Verschluß:
, den 18
-Amt.
Erledigungs-Bescheinigungen.
1. Im Begleitzettel-Empfangs-Register unter Nr. 49 eingetragen. Rippert Hauptamts-Assistent.
2. Ju dem Deklarations-Register B 1 unter Nr. 211 bis 222 eingetragen. Lamprecht Hauptamts-Assistent.
3. Die vollständige Erledigung dieses Ladungsverzeichnisses bescheinigt.
Berlin, den 6. August 1888.
Wegner Hauptamts-Assistent.
Bieeidet unausgefüllt, wenn das Deklarations-Register mit dem Begleitzettel-
Empfangs-Register vereinigt ist.