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Es Wieder Nr. des
Benennung der Gegenstände.“) werden ausgegangen s Verzollt sind gebe-
angemeldet sind registers.
kg ½00 kg ½0 kg 1½00
II. Vorräthe zum Gebrauch für das Schiff.
Oelfarbe
Oelfirniß .
Nägel und Bolzen
Altes Eisen als Ballast
Tauwerk . .
Segeltuch .
Lichte
Brennöl
Thran
Seife
III. Schiffs-Inventarienstücke
und andere an Bord befindliche Ge-
genstände, soweit deren Anmeldung
in der Schiffs-Provisionsliste vor-
geschrieben ist:
Für die richtige Angabe beim Eingang. Für den richtigen Befund beim Eingang.
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Der Schiffsführer. Die Revisionsbeamten.
Für die richtige Angabe beim Ausgang. Für den richtigen Befund beim Ausgang.
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Der Schiffsführer. Die Revisionsbeamten.
werden müssen, sind von dem Schiffsführer dem gedruckten Verzeichniß hinzuzufügen.