Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

— 817 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
  
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung 
der Verwaltungsbehörde, an 
welche die Bewerbungen zu 
richten sind, soweit nicht in 
den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
Eutin— Lübecker Eisenbahn. 
1. Braunschweigische Landeseisen- 
bahn. 
2. Halberstadt-Blankenburger Eisen- 
ahn. 
  
  
Zugüührer , Packmeister, 
chaffner, Schmierer, 
Weichenwärter, Bahn- 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, Sta- 
tionsassistenten, Stations= 
aufseher, Schreiber. 
  
Büreaudiätare, Kanzlisten, 
Stationsassistenten, Tele- 
graphisten, Büreauboten, 
Portiers, Nachtwächter, 
Bremser und Schmierer, 
Schaffner, Rangirer und 
Koppler, Magazin= und 
Materialienauffeheer Sillet- 
drucker, ahnwärter, 
Weichenwärter. 
Büreaudiätare, Kanzlisten, 
Expeditions= . S. 
diätare 5 . 
Expeditions- " 2 
assistenten 
Stations- 2 r 
assistenten 6 
Telegraphisten, Büreau- 
boten, Portier, Nacht- 
wächter, Bremser und 
Schmierer, Schaffner, 
Rangirer und Koppler, 
Bahnwärter, Weichen- 
wärter. 
  
35 Jahre. 
40 Jahre. 
a) Für die 
Strecke Lan- 
genstein — 
Derenburg: 
35 Jahre; 
b) Für die 
Strecke Hal- 
berstadt — 
Blankenburg 
— Tanne: 
40 Jahre. 
  
  
IX. Großherzogthum Oldenburg. 
Verwaltungsrath der Eutin — 
Lübecker Eisenbahngesell- 
schaft zu Lübeck. 
  
X. Derzogthum Braunschweig. 
Direklion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braun- 
schweig. 
Direktion der Halberstadt- 
Blankenburger Eisenbahn- 
esellschaft zu Blanken- 
urg a. H. 
  
120 
Sämmitliche Stel- 
len sind zu zwei 
Dritttheilen den 
Militäranwärtern 
vorbehalten. 
Die nach beendeter 
Probedienstzeit in 
nebenstehenden 
unteren Stellen 
etatsmäßig ange- 
stellten Militär- 
anwärter haben 
bei genügender 
OQualifikation 
bezw. nach Ab- 
legung der vor- 
schriftsmäßigen 
Prüfung gleich 
den Civilanwär= 
tern Anrecht zum 
Aufrücken in hö- 
here Dienststellen, 
und zwar 
im Büreaudienfte: 
als Registrator, 
Betriebsfsekretär 
rc., 
im Stations- 
dienste: als Sta- 
tionsverwalter, 
Stationsinspek- 
or, 
im Fafroenster 
als ugführer 
und Packmeister. 
Die nach beendeter 
Probedienstzeit in 
den nebenstehen- 
den unteren Stel- 
len angestellten 
Militäranwärter 
haben bei genü- 
gender Qualifika- 
tion bezw. nach 
Ablegung der vor- 
eschriebenen Prü- 
an gleich den 
Civilanwärtern 
Anrecht zum Auf- 
rücken in die hö- 
heren Dienststel- 
len, und zwar 
im saudtenste 
als Eisenbahn- 
sekretär, 
im Stations-= 
dienste: als Sta- 
tionsverwalter 
und Stations- 
vorsteher, 
im Fahrdienste: 
als Zufgführer 
und Packmeister.
	        
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