Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

III. Die Vorder= und Hinterschotten, sowie das Ver- 
deck sind dergestalt sicher und fest, daß sie 
einen Zugang zum Waarenraume mittelst 
anderer als der unter I deklarirten Luken 
oder sonstiger Einrichtungen nicht gestatten. 
sürd-Dergestalt-peschffem-dap. Sichertem 
des—Watreitratttine —och-—esoder###Wer- 
Die Richtigkeit der vorstehenden Deklaration, sowie 
daß außer den angeführten keine sonstigen Zugänge 
zum Schiffsraum und keine anderen geheimen Be- 
hältnisse vorhanden sind, bescheinige ich hierdurch. 
Zugleich erkenne ich die Angabe hinsichtlich der 
außer Verschluß gebliebenen Waaren als richtig an, 
und übernehme ich die Haftbarkeit für die unveränderte 
Erhaltung des Verschlusses und für die Ablieferung 
der Waaren und der Schiffspapiere an das Zollamt 
des Bestimmungsortes. 
Wesertachtsch)), den 
I. Holoard 
Schiffskapitän. 
872 
Fichtig befunden. 
Außer Verschluß sind folgende Waaren geblieben: 
Pine auf dem Deck befindliche eiserne Hobel- 
Maschene. 
Wese#nachtsche),|deeen 18 . 
Die Revisionsbeamten: 
%erbeenhbe Quæasdo,.s 
Grenægaufseher. Grenzau/Teher. 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die Deklaration wird auf den von der Zollstelle unentgeltlich zu verabfolgenden Formularen ausgestellt. 
2. Die Zahl der Zugänge zu l ist mit Buchstaben vor der betreffenden Benennung einzuschreiben. 
Die 
Benennungen für nicht vorhandene Zugänge und die sonst nicht anwendbaren Stellen des Vordrucks 
sind zu durchstreichen. Sind im Schiffe noch andere als die zu 1 bemerkten Zugänge vorhanden, so 
sind dieselben auf den freigebliebenen Linien besonders zu deklariren. 
3. Der Schiffsführer hat die Deklaration zu unterschreiben.
	        
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