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dem Hauptsteueramt zu Hannover,
den Nebenzollämtern I. zu Wilhelmshaven, Bocholt, Borken und Gronau,
dem Hauptsteueramt zu Cassel,
dem Steueramt I. zu Carlshafen, »
dem Hauptsteueramt zu Frankfurt a. Main,
den Hauptzollämtern zu Aachen und Emmerich und
dem Hauptsteusrramt zu Trier ««- ·» «
die Befugniß zur Abferligung derjenigen Branntweinfabrikate mit dem An#spruch auf Steuervergütung,
deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers ermittelt werden kann.
Das Nebenzollamt ll. zu Lissau im Bezirk des Hauptzollamts zu Landsberg O. S. ist nach
Preußisch-Herby in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden.
Zu Schimpach im Bezirk des Hauptzollamts zu Luxemburg ist ein Nebenzollamt lI. mit folgen-
den Befugnissen errichtet worden: 1 .-
zur unbeschränkten Abfertigung von Waaren bei der Ein- und Ausfuhr, zu Aus- und Umladungen
der unter Wagenverschluß beförderten Güter und zur Wiederanlegung des Verschlusses bei Ver-
schlußverletzungen im Eisenbahnverkehr,
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und ll, zur Erledigung von Versendungs-
scheinen über inländischen Taback; »
ferner die Befugniß zur Abfertigung und Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen über mit An—
spruch auf Steuervergütung ausgehenden Taback, zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber—
gangsscheinen über Branntwein beim Verkehr zwischen Luxemburg und den Staalen der deutschen
Branntweinsteuer-Gemeinschaft, zur Abfertigung von geweiftem leinenen Bündelgarn, zur Er-
theilung der Ausgangsbescheinigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden
Zuckers, zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Kandis
und vo# Zucker i## weißen vollen harten Broten, Blöcken, Platten u. s. w. und zur Ab-
fertigung von Mustern ausländischer Handlungsreisender beim Ein= und Ausgange.
Im Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Hardt im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über die für das Mühlenlager der Hartweizengries-Fabrik
Weil & Co. in Lambrecht bei Neustadt a. Hardt eingehenden Weizensendungen und zur Ausfertigung
von Begleitscheinen I über die aus diesem Lager ausgeführten Mühlenfabrikate ertheilt worden.
Im Königreich Sachsen.
Die Befugniß des Untersteueramts zu Waldheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Freiberg
zur Lköertigung von Begleitscheinen I1 und Erledigung von Begleitscheinen I und II über Taback und
Täbackfabrikale bezw. über Tabackblätter und Tabackstengel, sowie zur Abfertigung der unter Eisenbahn-
wägenverschluß eingehenden Begleitscheingüter ist aufgehoben worden.
Dem Untersteueramt zü Riesa im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen ist die Befugniß zur
Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter, sowie zur Ausfertigung
und Erledigung von Begleitzetteln ertheilt worden.
— Im Großherzogthum Baden.
DDer Steuer-Einnehmerei zu Renchen im Bezirk der Ober-Einnehmerei zu Achern ist die Befügniß
zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 über inländischen Branntwein ertheilt worden.
Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Dem Hauptzollamt zu Rostock und der Zoll-Expedition am Bahnhof daselbst ist die Befugniß zur
Abfertigung von zur Ausfuhr bestimmten, mit Zuckerstoffen und anderen Ingredienzen versetzten Trink-
branntweinen, Punsch-Essenzen und anderen alkoholhaltigen Essenzen und Fruchtsäften mit dem Anspruch
auf Steuervergütung beigelegt worden.
Im Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. »
. Dem Steueramt zu Arnstadt als Steuerstelle für Ichtershausen ist die Befugniß zur Abfertigung
von mit dem Anspruch auf Steuervergütung auszuführenden, mit Zucker, Zuckerstoffen oder anderen In-
gredienzen versetzten Trinkbranntweinen, Punsch-Essenzen 2c. ertheilt worden.