Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

— 891 — 
8. Großherzogthum Sachsen. 
Die Bezirksdirektoren, 
die Gemeindevorstände von Jena und Ilmenau. 
9. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
a) Im Herzogthum Strelitz: 
Die Aemter, 
die Gutsobrigkeiten, 
die Magistrate. 
b) Im Fürstenthum Ratzeburg: 
Die Landvoigtei, 
die Gutsherrschaften. 
10. Großherzogthum Oldenburg. 
a) Im Herzogthum Oldenburg und im Fürstenthum Lübeck: 
Die Gemeindevorstände, 
die Stadtmagistrate. 
b) Im Fürstenthum Birkenfeld: 
Die Bürgermeister. · 
11. Herzogthum Braunschweig. 
Die Kreisdirektionen, 
die Polizeidirektion zu Braunschweig, 
die Stadt-Polizeibehörden zu Blankenburg, Eschershausen, Gandersheim, Hasselfelde, Helmstedt, Holz- 
minden, Königslutter, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtoldendorf, Wolfenbüttel. 
12. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Die Landräthe sowie 
für die im §. 34 des Eisenbahn-Betriebs-Reglements unter Nr. 8 erwähnten Leichentransporte die Direktion 
des Zuchthauses zu Maßfeld. 
13. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Die Landrathsämter, 
die Stadträthe. 
14. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
a); Im Herzogthum Coburg: 
Das Landrathsamt zu Coburg, 
die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Rodach, 
der Stadtrath zu Königsberg in Franken. 
b) Im Herzogthum Gotha: 
Die Landrathsämter, 
die Stadträthe zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen. 
15. Herzogthum Anhalt. 
Die Regierung, Abtheilung des Innern, 
die Kreisdirektionen sowie 
für die im §. 34 des Eisenbahn-Betriebs-Reglements unter Nr. 8 erwähnten Leichentransporte die Direktion 
der Strafanstalt zu Coswig. 
16. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
Die Landräthe. 
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