Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Nr. Bezeichnung der Uebergangsstraßen. Abfertigungsstellen. 
7. Von Remich über Nennig, Mertzig nach Trier und Saar-5Abfertigungsstelle Nennig. 
brücken. 
8. Von Schengen nach Perl. Steueramt Perl. 
B. Grenze mit Elsaß-Lothringen. 
1. Von Esch nach Deutsch-Oth. Nebenzollamt II. Deutsch-Oth. 
2. Von Obertetingen nach Oettingen. Uebergangssteuerstelle Oettingen. 
3. Von Bettemburg nach Diedenhofen. Diedenhofen, Zoll-Expedition am 
Bahnhof. 
4. Von Friesingen nach Ewringen. Uebergangssteuerstelle Ewringen. 
5. Von Luxemburgisch-Mondorf nach Mondorf. Uebergangssteuerstelle Mondorf. 
6. Von Remich und Nennig nach Diedenhofen. Diedenhofen, Zoll-Expedition am 
Bahnhof. 
Nach Beschluß des Bundesraths dürfen in Altona gemischte Privattransitlager von den in Nummer 9 
des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide 2c.) ohne amtlichen Mitverschluß gestattet werden. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
. Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramt zu Königsberg i. Ostpr. die Befugniß zur Abfertigung derjenigen Brannt— 
weinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers ermittelt werden 
kann, zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Vergütung der Verbrauchsabgabe, und 
dem Steueramt 1. zu Bonn im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Köln 
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Thee für das Privattransit- 
lager des Kaufmanns Sixtus daselbst. 
Die dem Steueramt 1. zu Kirn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Kreuznach beigelegte Be- 
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Ziegen= und Schaffelle, sowie zur Erledigung von 
Begleitscheinen ! über Felle und Leder und zur Abfertigung dieser Waaren beim Ein= und Ausgang im 
Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes) ist auf dergleichen für das Privat- 
transitlager der Lederfabrikanten Karl Simon Söhne in Kirn eingehende und von demselben zur Ver- 
sendung gelangende Waaren beschränkt und der genannten Amtsstelle zugleich die Befugniß zur Abfer- 
tigung der für das gedachte Privattransitlager unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitschein- 
güter der zuletzt bezeichneten Art beigelegt worden. 
Die dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände in Berlin beigelegte Befugniß zur Ab- 
fertigung der mit dem Anspruche auf Vergütung der Verbrauchsabgabe zur Ausfuhr angemeldeten 
Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des Thermo-Alkoholometers ermittelt 
werden kann, ist auf das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände daselbst übertragen worden. 
Das Nebenzollamt II. zu Wünschelburg im Bezirk des Hauptzollamts zu Mittelwalde ist in 
ein Nebenzollamt l. umgewandelt worden. 
Das Nebenzollamt I. zu Kotten im Bezirk des Hauptzollamts zu Vreden ist in ein Neben- 
zollamt II. umgewandelt und die dem gedachten Amt beigelegte Befugniß zur Abfertigung von Wollen- 
waaren Nr. 41 45 und 4146 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden 
Tarifposition zurückgezogen worden.
	        
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