Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Straße, von der bezeichneten Ecke schräg über die Deichstraße weg, nach der nördlichen Seite derselben 
und längs dieser bis an die westliche Seite der Straße am Hafen. Von hier aus geht die Grenze in 
nördlicher Richtung längs der westlichen Seite der letztgenannten Straße, überspringt die Keilstraße und 
geht längs der westlichen Seite der Schifferstraße bis zum Gebäude des Zollamts. Die Grenze läuft 
sodann längs der südlichen und westlichen Seite dieses Gebäudes und längs der um das Arbeiterheim 
errichteten Pallisade bis wieder zur westlichen Seite der Schifferstraße, verfolgt diese Seite bis zu dem 
Punkte, wo die Straße auf das Eisenbahnplanum stößt, verfolgt letzteres bis zur verlängerten Bürger- 
meister Smidtstraße, überspringt dieselbe, wendet sich sodann in einem rechten Winkel über die Eisenbahn 
und läuft in östlicher Richtung etwa 100 Meter weit längs der nördlichen Seite des Eisenbahnplanums 
und von da in gerader Richtung nach dem gegenüberliegenden Schulterpunkte der bisherigen Zollgrenze, 
von wo ab sie sich dem Laufe der letzteren bis zur Weser anschließt. 
3. Der bisher außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze befindlich gewesene Theil der olden- 
burgischen Stadt Brake. 
4. Die Unterweser. 
Die Zolllinie über die Unterweser geht vom rechten Weserufer ab im Anschluß an das Zoll- 
gitter beim Geestendorfer Siel in gerader Linie nach der durch eine schwimmende Tonne mit Signal 
bezeichneten nördlichsten, bei tiesster Ebbe hervortretenden Spitze der großen Lune-Plate, folgt von dort 
aus der durch den Wasserspiegel der Weser begrenzten nordwestlichen, westlichen und südwestlichen Seite 
dieser Plate nach Südwesten zu bis zu einem mit einem Signale bezeichneten, dem Dorfe Einswarden 
gegenüber liegenden Punkte, überschreitet sodann quer die Weser nach diesem Dorfe zu und endet auf 
dem linken Ufer bei einem daselbst errichteten Signale. « 
Der freie Verkehr zwischen den sämmtlichen hiernach dem Zollgebiet angeschlossenen Gebiets— 
theilen und dem übrigen Zollgebiet ist am 17. Oktober d. Is. eröffnet worden. 
Im Nordwesten der Stadt Bremen am rechten Weserufer ist ein Freibezirk eingerichtet. Ebenso 
bildet der Hafen zu Brake ein Freigebiet. Innerhalb dieses Freibezirks bezw. Freigebiets ist der Schiffs- 
verkehr, die Ein= und Ausladung, sowie die Lagerung und Behandlung der Waaren von jeder Zoll- 
kontrole befreit. Jedoch sind über diejenigen Waaren, welche dortselbst zur Lagerung gelangen, kauf- 
männische Bücher zu führen, aus welchen der Bestand der Läger jederzeit ersichtlich ist, und deren Einsicht- 
nahme der Zollbehörde zusteht. 
  
In Jolge des Zollanschlusses Hamburgs ist das vereinsländische Hauptzollamt dortselbst aufgehoben 
worden und die Verwaltung der Zölle und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im hamburgischen Staats- 
gebiet auf die freie und Hansestadt Hamburg übergegangen. Insbesondere sind das Nebenzollamt I. zu Rothen- 
burgsort unter gleichzeitiger Umwandlung in eine Zoll-Assistentur, das Nebenzollamt I. zu Cuxhaven (auf 
dem Lande) und das Steueramt zu Bergedorf, welche Aemter bisher unter preußischer Verwaltung ge- 
standen haben, unter die hamburgische Verwaltung getreten. Das Nebenzollamt I. zu Cuxhaven (Wacht- 
schiff) steht auch fernerhin unter preußischer Verwaltung. 
Die der obersten Landesfinanzbehörde zustehenden Befugnisse werden vom Senat ausgeübt. 
Zolldirektivbehörde ist die Generalzolldirektion, der auch die Verwaltung des Reichsstempels von 
Spielkarten, welche in dem bisherigen Freihafengebiet von der Deputation für indirekte Steuern und 
Abgaben ausgeübt wurde, für das gesammte hamburgische Gebiet übertragen worden ist. · 
Unter der Generalzolldireklion sind in Hamburg 5 Hauptzollämter in Wirksamkeit getreten, welche 
die Bezeichnung tragen: Hauptzollamt Jonas, Hauptzollamt Kehrwieder, Hauptzollamt St. Annen, 
Hauptzollamt Ericus, Hauptzollamt Entenwärder. Für sämmtliche 5 Hauptzollämter ist eine gemein— 
schaftliche Hauptzollkasse errichtet worden. » · « 
..DiedenHauptzollämternunterstelltenZoll.-undSteuerstellen,sowiediedenhamburgischenAmts- 
selen beigelegten Erhebungs= und Abfertigungsbefugnisse sind in dem anliegenden Verzeichniß zusammen- 
gestellt. 
  
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