Nr. der Vorstellungsliste
für 18
Der (Stand und Gewerbe.)
geboren am
(Kreis, Regierungsbezirk,
wird hiermit dem Landsturm ersten Aufgebots
Die Landsturmpflichtigen unterliegen in Friedensaußerordentlichen
Bedarfs zur Ergänzung des Heeres und
Die Einziehung erfolgt alsdann in der Regel nach
klassen unterliegen den für die Landwehr bzw. Seewehr
ordnung, durch welche der Landsturm aufgelöst wird, hört
wiesenen Mannschaften, welche nicht zum aktiven Dienst
Landsturmpflichtige, welche durch Konsulatsatteste nachihren
Lebensunterhalt sichernde Stellung als Kaufmann,
die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der
Bezügliche Gesuche sind an den Zivil-Vorsitzenden der
in welchem die Gesuchsteller dem Landsturm überwiesen sind.
Mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in
erfolgt der Uebertritt zum Landsturm zweiten Aufgebots.
dem vollendeten fünfundvierzigsten Lebensjahre, ohne daß
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und
Oberder
ten
Der Militär-Vorsitzende.