Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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2. 
Ist dies nicht der Fall, so wird durch vorsichtiges Aufdrehen mehrerer Fadenabschnitte von etwa 
30 cm Länge geprüft, ob in dem Garne Wollhaare von mehr als 20 cm Länge enthalten sind. 
3. 
Ergiebt diese Prüfung kein ausreichend sicheres Resultat, so wird zur Feststellung der mittleren 
Dicke der in dem Garne enthaltenen Wollhaare mittelst eines mit Okularmikrometer versehenen Mikroskops 
geschritten. Die Vergrößerung darf hierbei nicht weniger als 1: 100 und nicht mehr als 1: 300 betragen. 
4. 
Es ist deshalb zunächst von einem beliebig aus dem abzufertigenden Waarenposten Rerausger 
griffenen Garnkötzer oder Strähne ein Fadenstück von solcher Länge abzuwickeln, daß aus demselben an 
drei um je 50 cm von einander entfernten Stellen je ein Fadenstück von ungefähr 30 mm Länge her- 
ausgeschnitten werden kann. 5 
Die so erhaltenen kurzen Fadenstücke werden auf ein mit schwarzem Tuch oder Sammet überzo- 
genes Holztäfelchen aufgelegt, an dem einen Ende mittelst eines Wachskügelchens befestigt und mit Hilfe 
zweier Präparirnadeln in solcher Art vorsichtig aufgelöst, daß ein Ueberblick über alle einzelnen Haare 
gewonnen werden kann. 
6 
Aus jedem derartig vorbereiteten Fadenstücke werden drei Haare von mittlerer Stärke (also unter 
Vermeidung besonders schwacher und besonders starker Exemplare) mit der Pinzette entnommen und auf 
den Objektträger gebracht. Bei der Auswahl der zur Messung bestimmten Haarstücke ist die Benutzung 
einer Lupe zu empfehlen. 
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Nach Auflegung des Deckgläschens wird die Dickenmessung für jedes einzelne Haarstück mittelst 
des Okularmikrometers ausgeführt und der gewonnene Werth in Tausendtelmillimeter notirt. — Hierbei 
sind die ausgewählten Haarstücke ausgestreckt und parallel nebeneinander liegend mit Hülfe kleiner außer- 
halb des Deckgläschens aufzudrückender Wachskügelchen auf dem Objektträger zu befestigen. Auch ist bei 
der Auswahl der zu messenden Stelle der einzelnen Haarstücke immer zu berücksichtigen, daß es sich um 
die Auffindung eines Mittelwerthes handelt. Die Klarheit des Bildes kann übrigens durch Einbringung 
eines Wassertropfens zwischen Objektträger und Deckglas erhöht werden. 
8. 
Die auf diese Weise gewonnenen neun Zahlen werden addirt, die Summe durch 9 dividirt. 
Der erhaltene Quotient stellt die mittlere Dicke der Wollhaare der betreffenden Garnsorte dar. Beträgt 
dieselbe 3/1000 Millimeter (34 Mikron) oder mehr, so gehört das Garn unter die Tarifnummer 41i6 2. 
9. 
Ergeben sich nach einer derartigen Feststellung Zweifel an ihrer Richtigkeit, so ist sie in gleicher 
Weise an einem oder einigen aus anderen Kötzern oder Strähnen der abzufertigenden Waarenpost ent- 
nommenen Fadenstücken zu wiederholen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 11. Oktober d. J. beschlossen, den nachstehend ge- 
nannten Amtsstellen die Befugniß zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanz- 
wolle über 20 Centimeter Länge zu den Zollsätzen der Tarifnummer 416 2 beizulegen: 
den Königlich preußischen Hauptämtern zu Aachen, Görlitz, Düsseldorf und Stettin; 
dem Königlich bayerischen Nebenzollamt zu Kulmbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Bayreuth; 
den Königlich sächsischen Hauptämtern zu Chemnitz und Zittau; 
dem Großherzoglich badischen Hauptzollamt zu Mannheim;: 
dem Hauptzollamt der freien Hansestadt Bremen zu Bremen und 
dem Kaiserlichen Steueramt zu Gebweiler im Bezirk des Hauptzollamts Münster i. Els. 
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