Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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e) der ausgehenden, nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für 
welche die Salzabgabenvergütung beansprucht wird; 
zur Erhebung der Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von Ueber- 
gangsscheinen. 
5. Das Steueramt I. zu Pinneberg behält seine bisherigen Befugnisse. 
B. Hauptzollamt Ottensen. 
Das Hauptzollamt wird mit dem 31. Dezember d. J. aufgehoben. Schon gegenwärtig sind die 
nachbenannten, diesem Hauptamt bisher untergeordneten Amtsstellen eingezogen, nämlich: 
a) die Assistentur am Lobusch in Ottensen, 
b) das Nebenzollamt I. zu Altona, 
e) das Nebenzollamt I. zu Eppendorf, 
d) = - J. = Hoheluft, 
e) — - I. vor Ottensen, 
7t) - II. zu Alsterdorf, 
2) — - II. = Altona, 
h) - II. = Langerfelde. 
C. Hauptsteueramt Wandsbek. 
I. Das bisherige Hauptzollamt ist in ein Hauptsteueramt umgewandelt. 
Das Hauptsteueramt hat die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung · 
vonBegleitscheinenlundllundErledigungvonBegleitfcheinenlundIlübervereins- 
ländisches Salz; 
Ausfertigung und Erledigung von 
a) Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Taback, 
f b) Versendungsscheinen J und II über inländischen Branntwein, 
owie 
c) Zuckerbegleitscheinen 1 und ll; 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; 
Vornahme von Abfertigungen im Eisenbahnverkehr in Bezug auf 
a) Waaren-Ein- und Ausgang (88. 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes), 
b) Aus- sun Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65 des Vereins- 
zollgesetzes), 
c) aicherhen, . des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (F. 96 des Vereins- 
zollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs), 
d) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter 
Abfertigung von 
Leinwand der Nr. 22-f, 91, g2 und der Anmerkung zu k und g des Zolltarifs zu andern 
als zu den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition; « 
Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden 
a) Bieres, 
b) Branntweins, 
c) Tabacks, 
d) Zuckers (jedoch ohne Befugniß zur Polarisirung), 
e) der ausgehenden nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für welche die 
Salzabgabenvergütung beansprucht wird, und zwar ohne Ertheilung der Ausgangs- 
bescheinigungen; 
Erhebung der Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen. 
II. Die nachbenannten, dem Hauptamt bisher untergeordneten Amtsstellen sind aufgehoben, nämlich: 
1. das Nebenzollamt 1. zu Barmbeck, 
2. Oü 1. = Billwärder-Billdeich, 
3. - 1. = Schiffbek.
	        
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