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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
. 9 : J : 1 —
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Juni 1890. 92 23.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeichnisses desgl. der Zuckersteuerstellen; — Abberufung eines Sta-
der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht vorbereiteten tions-Kontrolörs... lHlHs8
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände . . Seite 1417 3. Konsnulat-Wesen: Todesfal I48
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — 6 Reichsgebiete.... II1449
1. Militär-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend Ergänzung') des Verzeichnisses der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht vorbe-
reiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände.
Auf Grund des §. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedens-
Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) haben die vereinigten Ausschüsse
des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen
beschlossen:
In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe
und Munitionsgegenstände ist:
1. unter A am Schlusse nachzutragen:
„8. Zündladungen C 88 zu Geschoßzündern“,
2. in Spalte „Bemerkungen“ neben der neuen Ziffer 8 zu setzen:
„vergl. auch §. 30,8#a Abs. 3“.
Berlin, den 3. Juni 1890. «
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
*) Vgl. Central-Blatt von 1889, S. 480.
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