Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
——————mm 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
. 9 : J : 1 — 
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Juni 1890. 92 23. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeichnisses desgl. der Zuckersteuerstellen; — Abberufung eines Sta- 
der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht vorbereiteten tions-Kontrolörs... lHlHs8 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände . . Seite 1417 3. Konsnulat-Wesen: Todesfal I48 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — 6 Reichsgebiete.... II1449 
  
1. Militär-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend Ergänzung') des Verzeichnisses der zum Gebrauch für die bewaffnete Macht vorbe- 
reiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. 
Auf Grund des §. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedens- 
Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) haben die vereinigten Ausschüsse 
des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen 
beschlossen: 
In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe 
und Munitionsgegenstände ist: 
1. unter A am Schlusse nachzutragen: 
„8. Zündladungen C 88 zu Geschoßzündern“, 
2. in Spalte „Bemerkungen“ neben der neuen Ziffer 8 zu setzen: 
„vergl. auch §. 30,8#a Abs. 3“. 
Berlin, den 3. Juni 1890. « 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
  
  
*) Vgl. Central-Blatt von 1889, S. 480. 
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