Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

                                      — 190 — 
                                               Vermerke 
                                                 über 
                      veränderte Bestimmung der Reisstärke. 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier Genehmigt. 
zu erledigen. 
................ ,dcn.. 18........ 
,den 18 Amt 
· Eingetragenunter Nr............».. des 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Zweck 
i ge, diese Aussuh zum Registers und auf dasd -Amt zu 
der Weiterversendung der Reisstärke an unter Erstreckung der Gültigkeitsfrist 
in auf das -Amt bis zum überwiesen.) 
zu zu überweisen.?) Verschluß 
.................................... ,den18 
, den 18.......··...............·.......................................... -Amt 
  
  
*) Der Ausstellung einer Annahme--Erklärung seitens des Antragstellers (§. 24 des Begleitschein-Regulativs) bedarf es 
nicht. Das überweisende Amt trägt die überwiesene Ausfuhranmeldung, falls bei demselben ein Notizregister nach Muster D 
geführt wird, in dieses Register, und zwar in Spalte 1 bis 6 mit einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 17, anderenfalls 
aber nach der Bestimmung im §. 26 des Begleitschein Regulativs in das Begleitschein-Ausfertigungsregister ein und giebt dem 
Ausstellungsamt von der geschehenen Ueberweisung und der etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. Einer Mit- 
theilung über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht.
	        
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