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Vermerke
über
veränderte Bestimmung der Reisstärke.
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier Genehmigt.
zu erledigen.
................ ,dcn.. 18........
,den 18 Amt
· Eingetragenunter Nr............».. des
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Zweck
i ge, diese Aussuh zum Registers und auf dasd -Amt zu
der Weiterversendung der Reisstärke an unter Erstreckung der Gültigkeitsfrist
in auf das -Amt bis zum überwiesen.)
zu zu überweisen.?) Verschluß
.................................... ,den18
, den 18.......··...............·.......................................... -Amt
*) Der Ausstellung einer Annahme--Erklärung seitens des Antragstellers (§. 24 des Begleitschein-Regulativs) bedarf es
nicht. Das überweisende Amt trägt die überwiesene Ausfuhranmeldung, falls bei demselben ein Notizregister nach Muster D
geführt wird, in dieses Register, und zwar in Spalte 1 bis 6 mit einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 17, anderenfalls
aber nach der Bestimmung im §. 26 des Begleitschein Regulativs in das Begleitschein-Ausfertigungsregister ein und giebt dem
Ausstellungsamt von der geschehenen Ueberweisung und der etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. Einer Mit-
theilung über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht.