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· 9. Die weiter erforderlichen Bedingungen und Kontrolen werden von der obersten Landes-
Finanzbehörde bestimmt. Die Nichterfüllung der dem Anstalts-Inhaber auferlegten Verpflich-
tungen ist, insoweit sie nicht gesetzlicher Strafe unterliegt, mit angemessenen Konventionalstrafen
zu belegen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden: ·
dem Steueramt J. zu Kempen im Bezirk des Hauptzollamts zu Skalmierzyce die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Nr. 12a und b des Zolltarifs,
dem Hauptsteueramt zu Kreuznach die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung von Be-
gleitscheinen J;
dem Steueramt I. zu Lüdenscheid im Bezirk des Hauptsteueramts zu Iserlohn die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über alle für die Firma Gerhardi & Co. zu Lüdenscheid aus
dem Auslande zur Reparatur eingehenden Waaren bei deren Wiederausgang;
dem Steueramt I. zu Osterode a. H. im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Schmalz und schmalzartige Fette zur Seifenfabrikation, und
dem Hauptsteueramt zu Biebrich die Befugniß zur Abfertigung von eingemachten Früchten
(Kompots) zur Ausfuhr gegen Gewährung der Zuckersteuervergütung nach Maßgabe des Bundesraths-
beschlusses vom 3. Juli v. J. (Central-Blatt 1890 Seite 263).
In Duisburg ist eine Zollabfertigungsstelle am Rhein errichtet worden. Der neuen Amtsstelle,
welche unter der Firma „Hauptsteueramt Duisburg, Zollabfertigungsstelle am Rhein“ fungirt, sind folgende
Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden:
1. zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und II,
2. zur Erledigung von Begleitscheinen I, auch über inländisches Salz, und
3. zur Erledigung von Versendungsscheinen über inländischen Taback.
Die Steuerämter I. zu Simmern und Prüm im Bezirk der Hauptsteuerämter zu Kreuznach
bezw. Trier sind in Steuerämter II. umgewandelt und die Steuerämter I. zu Seehausen i. A. und
Clötze im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal sind aufgehoben worden.
Bei dem Steueramt l. zu Paderborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo ist eine öffent-
liche Niederlage für zollpflichtige Waaren eröffnet worden.
. Im Königreich Bayern.
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Forchheim im Bezirk des Hauptzollamts zu Bamberg ist die
Befugniß zur Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und der Aufschlag-Einnehmerei zu
Gunzenhausen im Bezirk des Hauptzollamts zu Nürnberg die Befugniß zur Erledigung von Brannt—
wein-Versendungsscheinen II ertheilt worden.
Zu Rhodt im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß
zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Wein errichtet worden.
Im Königreich Sachsen.
Dem Untersteueramt zu Wurzen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Grimma ist die Befugniß
zur Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1 über Zucker, welcher zur Aufnahme in das den Wurzener
Kunstmühlenwerken und Biscuitfabriken vormals F. Krietsch bewilligte Privatlager bestimmt ist, sowie
zur Abfertigung der von der genannten Firma hergestellten zuckerhaltigen Fabrikate zu dem ihr gleich-
zeitig bewilligten Zuckersteuer-Vergütungslager ertheilt worden.
Die Steuer-Rezepturen zu Olbernhau im Bezirk des Hauptzollamts zu Annaberg und zu
Schirgiswalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bautzen sind in Untersteuerämter umgewandelt und
ist ersterem die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und
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