Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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-Stengel beigelegt worden. Ferner ist die Steuer-Rezeptur zu Schwand im Bezirk des Hauptsteuer- 
amts zu Plauen nach Reuth verlegt und das Untersteueramt zu Lindenau im Bezirk des Hauptzoll- 
amts zu Leipzig aufgehoben worden. - 
Im Großherzogthum Baden. 
Es ist ertheilt worden den Steuer-Einnehmereien zu. Schwetzingen und Edingen im Bezirk 
des Hauptzollamts zu Mannheim die Befugniß zur Abfertigung von unter Anspruch auf Steuer-Rück- 
vergütung auszuführendem Bier in Eisenbahnwagen unter Plombenverschluß. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Dem Steueramt zu Friedberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gießen ist die Befugniß zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II und von Begleitscheinen II über inländisches Salz ertheilt worden. 
  
  
2. Kolonial-Wesen. 
  
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 75) und des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des 
Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande vom 4. Mai 1870, ist innerhalb des Bezirks der 
Station Herbertshöh dem Gerichts-Assessor Alfred Geißler für seine Person und für die Dauer seiner 
Thätigkeit in der Station die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, welche 
nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle 
zu beurkunden. 
  
3. Kon sulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann Carl Loewenberg zum Konsul in Victoria (Britisch-Columbien), 
und 
den bisher mit der Verwaltung des Vize-Konsulats in Swatow betrauten Dolmetscher Streich 
zum Vize-Konsul daselbst 
zu ernennen geruht. 
  
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Smyrna, Gerichts-Assessor Hopmann, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
derselben zu beurkunden. 
  
Dem zum russischen Konsul mit dem Sitze in Lübeck ernannten russischen Hofrath und Kammerherrn 
Paul Wiegel-Pantschulidzew ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
 
	        
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