Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
— 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär— 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
XV. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. Arnstadt-Schtershausener Eisen- 
bahn. 
2. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 
. Ilmenau-Großbreitenbacher 
Eisenbahn. 
  
Weichensteller, 
Schaffner, 
Bahnwärter. 
Weichensteller, Schaffner. 
Stationsdiätar, 
Weichen- 
steller, Schaffner. 
40 Jahre. 
40 
40 
  
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
Desgleichen. 
  
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Mudolstadt. 
Saal-Eisenbahn. 
Wiegemeister, 
Bahnwärter, 
steller, 
personal. 
Hülfswärter, 
Weichen- 
Zugbegleitungs- 
35 Jahre. 
Direktion der Saal-Eisen- 
bahngesellschaft zu Jena. 
XVII. Fürstenthum Waldeck. 
Vorstand der Rhene-Diemel-Bei der Besetzung 
Rhene-Diemelthal-Eisenbahn. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
40 Jahre. 
thal Eisenbahngesellschaft 
zu Siegen. 
XVIII. Fürstenthum Reuß füngerer Linie. 
Weimar-Geraer Eisenbahn. 
Schaffner, Bremser, Bahn- 
wärter, Weichensteller. 
Eine 
festgesetzt. 
Alters- 
grenze ist nicht 
Direktion der Weimar-Gerager 
Eisenbahngesellschaft zu 
Weimar. 
XIX. Freie und Hansestadt Tübeck. 
1. Eutin - Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationirten Personals). 
Stationsverwalter, Stations- 
assistenten, Brückemwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
  
35 Jahre. 
  
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. - 
  
BeiderBr"T-Itng 
sind die fi den 
preußisc.en 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
ind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung gül- 
tigen Vonschräten 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großberzoglich 
oldenburgischen 
Regierung vom 
Okklober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machung des 
Großherzoglich 
albenbushchen 
Staatsministeri- 
ums mit aufge- 
nommen, undzwar 
mit dem Zusate 
zu zwei Dritt- 
theilen den Mi- 
I#täranwärterm 
  
vorbehalten.
	        
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