Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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                            4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt l. zu Schmiedeberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Liebau sowie die Kanal- 
Zollhebestelle zu Liebemühl im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode sind in Steuerämter ll. und 
das Steueramt II. zu Lagow im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crossen a. O. ist in ein Steueramt I. 
umgewandelt worden. 
Aufgehoben worden sind die Steuerämter II. zu Beaten walde im Bezirk des Hauptsteueramts 
zu Crossen a. O. und zu Prettin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Mühlberg, ferner die Steuer- 
ämter I. zu Schlieben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Mühlberg und zu Tennstedt im Bezirk des 
Hauptsteueramts zu Langensalza. 
Es ist ertheilt worden 
dem Steueramt I. zu Rathenow im Bezirk des Hauptsteueramts zu Brandenburg a. H. die 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über mit der Eisenbahn vom Auslande eingehende 
Waaren und 
dem Steueramt I. zu Soest im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lippstadt die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Untersteueramt zu Mutzschen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Grimma ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und Tabackstengel, sowie von 
Versendungsscheinen II über inländischen Taback ertheilt worden. 
· Im Königreich Württemberg. 
Zu Nendingen und Mühlheim a. d. Donau im Bezirk des Kameralamts zu Tuttlingen sind 
Grenzsteuerämter mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein 
und geschrotenes Malz errichtet worden. 
  
                                           5. Polizei--Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
L 
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behzrde, welche die Datum 
". — — Ausweisung A z 
S der Bestrafung. beschlossen hat. us weisungs- 
". der Ausgewiesenen. Ö sschlossen ha beschlusses. 
l. 2. I Z. 4. l 5. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.|Friedrich Quiat- 48 Jahre alt, geboren zu Wodzitki, schwerer Diebstahl (8|Königlich preußischer Re./28. Januar 
kowski (Leonci Kreis Suwalki, Russisch-Polen, orts. Jabre Zuchthaus laut gierungspräsident zu d J. 
Orlow), Obsthänd angehörig zu Suwallki, Erkenntniß vom Königöberg, 
er, « 28. Oktober 1882). 
2. Jakob Thomann, Kgeboren am 13. Februar 1843 zu Mer- Diebstahl im wieder- Kaiserlicher Bezirkspräsi. 26. Januar 
Leineweber, weil, Kanton Thurgau, Schweiz, 14# holten Rückfalle dent zu Colmar, d. J. 
angehörig ebendaselbst, (5 Jahre Zuchthaus 1 
laut Erkenntniß vom . 
29. Januar 1886). 
3. Julie Zielinsky, sgeboren am 14. August 1870 zu Beu- Diebstahl im wieder. Königlich preußischer Re-29. Januar 
led. Dienstmagd, then O.-S., Preußen, ortsangehörig holten Rückfalle (11 gierungspräsident zu d. J. 
u Bendzin, Gouvernement Petrikan, Jahr 6 Monate Liegniß. 
Russisch-Polen, Zuchthaus laut Er. 
kenntniß vom 19.Juli 
1889), 
  
  
 
	        
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