Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Betrag Tag 
der Fälligkeit 
Bezeichnung « 
de b) des Ausfuhreuschusses der Zuckersteuer- 
r a) der Zucker- # verg ung Bemerkungen. 
beigefügten 1 — 
teuerver-um Satce um Sa zum Satee 
Beläge. „ von. on von des Zuschusses 
gütung... A. F M. . IFM. V. zur 
Für 100 kt0o für 100 xg fur 100 tpBaarzahlung. 
Mark Pfl Mark]Pf. Mark |Pf Mark Pf. 
9. 10. 11.— 12. 13. 14. 15. 
— — 
i 
s 
Summe 
  
  
  
  
  
  
  
  
Mustereintrag für die Zahlungsanweisung. 
Das Haupt.. -Amt zu wiird angewiesen, die vorstehend liquidirten Zuckersteuer- 
Vergütungsbeträge mit zusammen Mark- Pf., in Woren Mark Pfennig, 
dem in Spalte 3 angegebenen Empfangsberechtigten gegen Quittung zu zahlen. 
Die Beträge können von dem Empfangsberechtigten jederzeit auf nicht gestundete Zuckersteuer, sowie auf 
gestundete, nicht früher als an dem in Spalte 14 angegebenen Tage fällig werdende Zuckersteuer statt baarer Zahlung 
in Anrechnung gebracht oder von dem in Spalte 14 angegebenen Fälligkeitstermine ab baar erhoben werden. 
, den ten 189. 
(Bezeichnung und Unterschrift der Direktivbehörde.)
	        
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