für die Hauptämter an die Direktivbehörden
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— 309 —
Muster b
Einsendungstermin: der Bestimmungen über die Zuckerstatistik.
Direktivbezirk
der 1. September.
Hauptamtsbezirk
Uebersicht
über
die Verarbeitung von Rüben zur Zuckerbereitung
im Betriebsjahre 18. 1 .
Anleitung.
In der Uebersicht, die in doppelter Ausfertigung an die Direktivbehörde einzureichen ist, sind die Rübenzucker-
fabriken des Hauptamtsbezirks unter fortlaufenden Nummern einzeln aufzuführen. Auch sind die vorgeschriebenen
Angaben für jede einzelne Fabrik durch alle Spalten hindurch zu machen.
Das Saftgewinnungsverfahren ist in der betreffenden Spalte (6 bis 8) mit einer 1 auf der Linie anzuschreiben,
damit bei der Summe ersehen werden kann, wie viele Fabriken mit den einzelnen Verfahren gearbeitet haben.
In Spalte 9 ist das Datum des Betriebsanfangs und das der Betriebseinstellung einzusetzen.
In Spalte 12 sind die von den Fabrikaktionären nach Maßgabe ihrer vertragsmäßigen Verpflichtung
gelieferten Rüben (die sogenannten Pflichtrüben) zu verzeichnen.
In Spalte 13 sind sowohl die von Nichtaktionären angekauften, wie auch die von den Aktionären über ihre
vertragsmäßige Verpflichtung hinaus gelieferten Rüben (die sogenannten Ueberrüben) anzugeben.
Die Mengen in den Spalten 11 bis 14 sind in vollen Tonnen (1.000 kg), die Flächen in den Spalten 15 bis 18
in vollen Hektaren anzuschreiben, derart, daß Mengen von weniger als 500 kg und Flächen von weniger als
50 ar unberücksichtigt bleiben, Mengen von 500 kg und darüber oder Flächen von 50 ar und darüber = 1 Tonne
oder 1 ha gesetzt werden.
In einem Begleitberichte sind die während der Betriebsperiode hinsichtlich der Rübenzuckerindustrie gesammelten
Erfahrungen und Wahrnehmungen darzustellen. Darin sind namentlich die folgenden Punkte zu besprechen:
a) Gründe der Zu= oder Abnahme der Rübenzuckerproduktion;
b) Nübendan. und Ergebnisse der Rübenernte, Zuckergehalt der geernteten Rüben, Erwerb der Rüben durch
ie Fabriken:;
I) wesentliche Neuerungen in der Gewinnung und Verarbeitung des Rübensaftes;
d) Schilderung etwaiger neuer Melasse-Entzuckerungsverfahren, Gründe der Zu= oder Abnahme der Melasse-
Entzuckerung;
e) Angaben über das Rendement des zum Verkauf hergestellten Rohzuckers;
f) Verwerthung der Abfälle von der Rübenverarbeitung und der Melasse-Entzuckerung;
8) Gründe des Steigens oder Fallens der Zucker= und Melassepreise, Verhältnisse des Zuckerexports.
Die Uebersicht der Direktivbehörde wird summarisch nach Hauptamtsbezirken aufgestellt. Hierbei erhält die
Spalte 2 des Formulars die Ueberschrift: „Hauptamtsbezirk“ und Spalte 3: „Zahl der im Betriebe gewesenen
Rübenzuckerfabriken". Bei Einsendung der Uebersicht an das Kaiserliche Statistische Amt ist je ein Exemplar
der hauptamtlichen Uebersichten beizuschließen.