Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 416 — 
Im Königreich Württemberg. 
Die Hauptzollämter zu Friedrichshafen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm. 
Im Großherzogthum Baden. 
Sämmtliche Hauptämter, die Zollabfertigungsstellen an den Bahnhöfen zu Basel und Waldshut, 
die Untersteuerämter zu Bruchsal und Rastatt und die Nebenzollämter I. zu Pforzheim, Offenburg, 
Leopoldshöhe und Erzingen. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Die Hauptsteuerämter zu Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms und das 
Steueramt zu Bensheim. 
  
Im Großherzogthum Mecklen burg-Schwerin. 
Hauptzollamt zu Rostock, die Zollexpedition auf dem Bahnhofe daselbst, Hauptsteueramt zu 
Schwerin, Nebenzollamt l. zu Wismar und Steueramt zu Parchim. 
Im Großherzogthum Oldenburg. 
Das Hauptsteueramt zu Oldenburg und die Hauptzollämter zu Brake und Varel, sowie das 
Steueramt zu Jever. # 
Im Herzogthum Braunschweig. 
Die Hauptsteuerämter zu Braunschweig und Wolfenbüttel. 
Im Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
Das Steueramt zu Coburg. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Das Hauptsteueramt zu Dessau und die Zollabfertigungsstelle am Wallwitzhafen daselbst. 
Im Gebiet der freien Hansestadt Bremen. 
Die Hauptzollämter zu Bremerhaven und Bremen, sowie die Zollabfertigungsstellen Hohethor, 
Oberweser, Weserbahnhof, Freibezirk und Bahnhof in Bremen. - 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck. 
Das Hauptzollamt zu Lübeck. 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. 
Die Hauptzollämter Kehrwieder, St. Annen und Ericus. 
In Elsaß-Lothringen. 
Die Hauptzollämter zu Diedenhofen, Metz, Altkirch und Saarburg, die Hauptsteuerämter zu 
Colmar, Hagenau, Mülhausen, Saargemünd und Straßburg, die Nebenzollämter I. zu Masmünster 
(Hauptamtsbezirk Altkirch), Novéant (Hauptamtsbezirk Metz), Fentsch (Hauptamtsbezirk Diedenhofen) und 
St. Ludwig (Hauptamtsbezirk Altkirch), sowie die Steuerämter I. zu Forbach (Hauptamtsbezirk Saar- 
gemünd), Zabern (Hauptamtsbezirk Schirmeck), Kaysersberg und Barr (Hauptamtsbezirk Colmar), Geb- 
weiler (Hauptamtsbezirk Münster) und Thann (Hauptamtsbezirk Mülhausen). 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. Mai d. J. beschlossen, in Abänderung der bezüglichen 
Vorschriften in den Ziffern 1 und 2 der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes vom 30. Januar 
1892. betreffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide, Holz und Wein — Central= 
Blatt 1892 S. 73 bis 75 —, die Zusammenlagerung der nach amtlicher Feststellung am 1. Februar 1892 
in öffentlichen und Privatniederlagen aller Art vorhandenen Bestände von Holz und Wein mit Lager- 
zugängen von meistbegünstigter Herkunft für zulässig zu erklären und zu bestimmen, daß die Vorschrift in 
Ziffer 5 Absatz 2 und bezw. 3 a. a. O., wonach in den Niederlageabmeldungen zu bemerken ist, daß die 
abgemeldete Waare am 1. Februar d. J. in der öffentlichen Zollniederlage 2c. vorhanden war, fernerhin 
nicht mehr in Anwendung zu bringen ist. 
  
62*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.