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bei der Einfuhr nach Deutschland, auf welchem Wege dieselbe auch geschehen möge, die Behandlung der
Weistbegünstigten Nation.
Rumänien gewährt dem Deutschen Reich die Meistbegünstigung und verpflichtet sich, seinen gegen-
wärtigen Zolltarif nicht zu erhöhen. Außerdem verpflichtet es sich, sobald als möglich und vor Ablauf
des gegenwärtigen Uebereinkommens in Verhandlungen mit Deutschland behufs Abschlusses eines definitiven
Handelsvertrages einzutreten.
Das gegenwärtige Uebereinkommen soll am 4. Juli/22. Juni 1892 in Kraft treten und mit dem
30./18. November 1892 seine Wirksamkeit verlieren.
Geschehen zu Bukarest, den 1. Juli/19. Juni 1892.
B. von Bülow. Al. Lahovary.
(L. S.) (L. S.)
3. Kon sulat Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Steifensand zum
Konsul in Buenos Aires zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger Grafen Henckel von Donnersmarck in Madrid ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für das spanische Gebiet und für die Dauer seiner Geschäftsführung
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen,
sowie die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Calcutta, Wilhelm Bleeck, ist die nachgesuchte Entlassung aus
dem Reichsdienste ertheilt worden.
Der Kaiserliche Vize-Konsul Alexander Sauter in Puebla (Mexiko) ist gestorben.