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letztere mit dem Steueramt J. zu Delitzsch verbunden worden. Die Zuckersteuerstelle zu Brehna ist für
die Zuckerfabriken zu Landsberg, Brehna und Roitzsch und das Steueramt l. zu Delitzsch als Zucker-
steuerstelle für die Zuckerfabrik zu Delitzsch zuständig. 1 *
« Die für die Zuckerfabriken zu Zeitz und Spora zuständige Zuckersteuerstelle zu Zeitz im Bezirk
des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. ist mit dem Steueramt J. zu Zeitz und die Zuckersteuerstelle
zu Fiddichow im Bezirk des Hauptsteueramts Stettin II mit dem Steueramt J. zu Fiddichow verbunden
worden. ; » »
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Fulda im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über eingestampfte Weinbeeren, welche unter Eisenbahnwagenverschluß
eingehen, sowie von Begleitzetteln über eingestampfte Weinbeeren, . »
dem Steueramt J. zu Dobrilugk im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lübben die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und Tabackstengel, ·
dem Steueramt I. zu Wetzlar im Bezirk des Hauptsteueramts zu Marburg die Befugniß zur
Ausfertigung von Begleitscheinen ! über Säcke aus Jute der Tarifnummer 221 behufs ihrer Wieder-
ausfuhr und
fuh dem Nebenzollamt I. zu Carolinensiel im Bezirk des Hauptzollamts zu Emden die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II.
Im Königreich Bayern.
Es ist ertheilt worden:
der Aufschlag-Einnehmerei zu Mellrichstadt im Bezirk des Hauptzollamts zu Schweinfurt die
Befugniß zur Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen, n
der Aufschlag-Einnehmerei zu Schöllkrippen im Bezirk des Hauptzollamts zu Würzburg die
Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen und zur Erledigung von Versendungs-
scheinen 1 über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heilzwecken und
dem Nebenzollamt l. zu Oberstaufen im Bezirk des Hauptzollamts zu Lindau die Befugniß
zur Vornahme von Abfertigungen im Eisenbahnverkehr nach Maßgabe der §§. 63 und 66—71, des §. 65
und des §. 96 des Vereinszollgesetzes, sowie zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ein-
gehenden Begleitscheingüter. « »« #
Die Befugniß der nach Deggingen verlegten Aufschlag-Einnehmerei zu Hohenaltheim im Bezirk
des Hauptzollamts zu Augsburg zur Erhebung von Uebergangsabgaben für Bier sowie zur Ausfertigung
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier= und Weinsendungen ist zurückgezogen worden.
Im Königreich Sachsen.
Es ist ertheilt worden:
dem Untersteueramt zu Oschaß im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Tarifnummer 27f2, .
den im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz gelegenen Untersteuerämtern zu Hohenstein,
Limbach, Burgstädt und Frankenberg die Befugniß zur Ausstellung von Freipässen für Muster-
stücke des freien Verkehrs und
dem nach Wilthen verlegten Untersteueramt Schirgiswalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu
Bautzen die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über Wein und
Branntwein aller Art und über eingestampfte Weintrauben, auch soweit diese Waaren unter Raumverschluß
eingehen oder weiter versendet werden.
Im Großherzogthum Baden.
Die Steuer-Einnehmerei zu Friedrichsthal im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe ist
zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und ll sowie zur Erledigung von Versendungsscheinen I über
unversteuerten inländischen Taback und das Hauptsteueramt zu Freiburg zur Abfertigung der mit dem
Anspruch auf Steuervergütung angemeldeten zuckerhaltigen Fabrikate ermächtigt worden.
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