Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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letztere mit dem Steueramt J. zu Delitzsch verbunden worden. Die Zuckersteuerstelle zu Brehna ist für 
die Zuckerfabriken zu Landsberg, Brehna und Roitzsch und das Steueramt l. zu Delitzsch als Zucker- 
steuerstelle für die Zuckerfabrik zu Delitzsch zuständig. 1 * 
« Die für die Zuckerfabriken zu Zeitz und Spora zuständige Zuckersteuerstelle zu Zeitz im Bezirk 
des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. ist mit dem Steueramt J. zu Zeitz und die Zuckersteuerstelle 
zu Fiddichow im Bezirk des Hauptsteueramts Stettin II mit dem Steueramt J. zu Fiddichow verbunden 
worden. ; » » 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I. zu Fulda im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen I über eingestampfte Weinbeeren, welche unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehen, sowie von Begleitzetteln über eingestampfte Weinbeeren, . » 
dem Steueramt J. zu Dobrilugk im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lübben die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und Tabackstengel, · 
dem Steueramt I. zu Wetzlar im Bezirk des Hauptsteueramts zu Marburg die Befugniß zur 
Ausfertigung von Begleitscheinen ! über Säcke aus Jute der Tarifnummer 221 behufs ihrer Wieder- 
ausfuhr und 
fuh dem Nebenzollamt I. zu Carolinensiel im Bezirk des Hauptzollamts zu Emden die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II. 
Im Königreich Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Mellrichstadt im Bezirk des Hauptzollamts zu Schweinfurt die 
Befugniß zur Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen, n 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Schöllkrippen im Bezirk des Hauptzollamts zu Würzburg die 
Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen und zur Erledigung von Versendungs- 
scheinen 1 über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heilzwecken und 
dem Nebenzollamt l. zu Oberstaufen im Bezirk des Hauptzollamts zu Lindau die Befugniß 
zur Vornahme von Abfertigungen im Eisenbahnverkehr nach Maßgabe der §§. 63 und 66—71, des §. 65 
und des §. 96 des Vereinszollgesetzes, sowie zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ein- 
gehenden Begleitscheingüter. « »« # 
Die Befugniß der nach Deggingen verlegten Aufschlag-Einnehmerei zu Hohenaltheim im Bezirk 
des Hauptzollamts zu Augsburg zur Erhebung von Uebergangsabgaben für Bier sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier= und Weinsendungen ist zurückgezogen worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Untersteueramt zu Oschaß im Bezirk des Hauptsteueramts zu Meißen die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Tarifnummer 27f2, . 
den im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz gelegenen Untersteuerämtern zu Hohenstein, 
Limbach, Burgstädt und Frankenberg die Befugniß zur Ausstellung von Freipässen für Muster- 
stücke des freien Verkehrs und 
dem nach Wilthen verlegten Untersteueramt Schirgiswalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Bautzen die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über Wein und 
Branntwein aller Art und über eingestampfte Weintrauben, auch soweit diese Waaren unter Raumverschluß 
eingehen oder weiter versendet werden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Die Steuer-Einnehmerei zu Friedrichsthal im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe ist 
zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und ll sowie zur Erledigung von Versendungsscheinen I über 
unversteuerten inländischen Taback und das Hauptsteueramt zu Freiburg zur Abfertigung der mit dem 
Anspruch auf Steuervergütung angemeldeten zuckerhaltigen Fabrikate ermächtigt worden. 
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