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2. Passiva: Mark Pf.
a) Darlehne und Vorschüsse .
b) Ersatzforderungen für gewährte Krankenunterstützung * .
c) unberichtigt gebliebene Forderungen von Kassenmitgliedern, Aerzten,
Apotheken, Krankenhäusern und Rekonvaleszentenanstalten?).
Summe
der Aktiva 8)
der Passiva 3) ...... ........
’3
Nach dem vorjährigen Abschlusse betrug der ueberschnß d 88
der Aktivar (went .
derPassiVa3)weniger..... .....··...........·.... ·..
Mark Pf.
3. Hiernach beträgt der Ueberschuß
Ergiebt gegen das Vorjahr an Ueberschuß
Bei dem Verkauf von Werthpapieren ist gegen
den im vorjährigen Abschluß eingesellten Werth
Gewinn . . . . 7
Vlust.....·..·..................... ·
Außerdem besitzt die Kasse Grundftücke, welche
nach Abzug der Abgaben und Lasten einen iahr—
lichen Ertrag gewähren von
entstanden
B. Das verfügbare Aktivvermögen (A 1 a und b) vertheilt sich wie folgt: % ½
1. zum Stammvermögen gehören .
Nach dem vorjährigen Abschluß betrug das Stammvermögen ............... «..
mehr—....... .......-.... »
weniger................·....... ..
2. Zum Reservefonds gehören nach den stattgefundenen Ueberweisungen
(Entziehungen). . .. .............
Nach dem rorjährigen Abschluß betrug der Reservefonds. ....... .....·... ...........
weniger............................................ ......
3.AlsBetriebsfondsverbleibenderKassevondemBetrageunterAla
undbnachAbzugderBeträgeunterBlund2:
a) baar ... .-.............
b) in Sparkassenbüchern, Bankeinlagen. 20 .....................·...................
Ergiebt einen Betriebsfonds von
Ergiebt gegen das Vorjahr am Stammvermögen')
Ergiebt gegen das Vorjahr an Reservefonds
*) Die Veränderung im Stammvermögen gegen das Vorjahr ist entstanden: (hier sind die Gründe des Zuwachses
oder Verlustes kurz anzugeben).
!) Nur solche Forderungen der hier bezeichneten Art sind hier aufzuführen, welche nicht mehr streitig, aber noch
nicht ei Ugefogen sind. Rückständige Beiträge gehören nicht hierher.
!) Nur solche Forderungen der bezeichneten Art sind hier aufzuführen, welche, obwohl bereits fällig geworden, wegen
Mangel an Mitteln unberichtigt geblieben sind, nicht dagegen solche, welche nach bestehender, ausdrücklicher oder
stillschweigender Vereinbarung re egelmäßig nachträglich für das verflossene Jahr gezahlt werden.
*) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen