Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reuß Alterer Linie.
5.
(Ausgegeben am 26. Juni 1909.)
7. R 3 2. Ma 1.
vom 13. Mai 1909,
die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein
„Wasserwerk Tschirma“ betreffend.
AJ.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten haben Seine
Durchlaucht der Regent dem Verein „Wasserwerk Tschirma“ auf gescheheucs Ansuchen
die Rechtstähigkeit zu verleihen geruht.
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenninis gebracht.
Greiz, den 13. Mai 1909.
Fürstlich Neuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.
3. R 4 2. M#. 4 4.
·
vom 2. Juni 1909,
Anderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 betreffend.
Nachstehende Anderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1004
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