Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Reuß  Alterer  Linie.
5.
(Ausgegeben  am  26.  Juni  1909.)

7.  R  3  2.  Ma  1.

vom  13.  Mai  1909,
die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  an  den  Verein
„Wasserwerk  Tschirma“  betreffend.

AJ.

Im  Namen  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten  haben  Seine
Durchlaucht  der  Regent  dem  Verein  „Wasserwerk  Tschirma“  auf  gescheheucs  Ansuchen
die  Rechtstähigkeit  zu  verleihen  geruht.

Solches  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenninis  gebracht.
Greiz,  den  13.  Mai  1909.

Fürstlich  Neuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Meding.

Saupe.

 

3.  R  4  2.  M#.  4  4.
·

vom  2.  Juni  1909,
Anderung  der  Telegraphenordnung  vom  16.  Juni  1904  betreffend.

Nachstehende  Anderung  der  Telegraphenordnung  vom  16.  Juni  1004
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