Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Muster  a.
Eingegangen  am  18  —  —
WMWM–.  des  Anmeldungs-Registers.
—..  des  Hebe-Registers.
(Schwarzstempel.)

Anmeldung,

betreffend

die  Versteuerung  beziehungsweise  Abstempelung  von  inländischen  Aktien,
Renten=  und  Schuldverschreibungen  nach  dem  Reichsgesetz  über  die  Erhebung
von  Reichsstempelabgaben.
Geichsgesetzblatt  1885  S.  179.)

Der  Unterzeichnete  beantragt  die  Abstempelung  der  anbei  erfolgenden,  umstehend  spezifizirten
Werthpapiere  und  ist  damit  einverstanden,  daß  dem  Ueberbringer  der  unten  ausgefertigten  Empfangsbescheinigung
  gegen  Aushändigung  derselben  die  abgestempelten  Werthpapiere  zurückgegeben  werden,
sowie  daß  die  Steuerbehörde  zur  Prüfung  der  Legitimation  des  Ueberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung
  zwar  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet  sein  soll.

,  den  len  18

Des  Anmeldenden  ud  —“  g.

Empfangsbescheinigung.

Die  umstehend  verzeichneten  Werthpapiere  sind  der  unterzeichneten  Steuerstelle  übergeben  und
werden  nach  erfolgter  Abstempelung  dem  Ueberbringer  dieser  Empfangsbescheinigung  ausgehändigt
werden.  Die  Steuerstelle  behält  sich  das  Recht  vor,  die  Legitimation  des  Ueberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung

  zu  prüfen,  ist  jedoch  zu  einer  solchen  Prüfung  nicht  verpflichtet.

ten

(Firma,  Unterschriften  und  Schwarzstempel  der  Steuerstelle.)