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Der Flammenmesser, welcher zur Feststellung der richtigen Flammenhöhe (40 mw) dient, ist
auf einem abnehmbaren, drehbaren und an jeder Stelle festklemmbaren Ring h (Figur 1, 3, 4 und 5)
befestigt, welcher auf die obere Platte des Kopfes B aufgesetzt wird. Die Einrichtung der Klemm-
vorrichtung ist aus Figur 3a und 3b ersichtlich. Der Träger i (Figur 1 und 4), welcher den Ring mit
der eigentlichen Meßvorrichtung verbindet, soll so fest sein, daß er ohne mechanische Hülfsmittel nur
schwer verbogen werden kann. «
Als Meßvorrichtung dient entweder ein Visir nach von Hefner-Alteneck oder eine optische Vor-
richtung nach Dr. Krüß. Es können einer Lampe beide Flammenmesser beigegeben werden, jedoch dürfen
dann nicht beide auf demselben Ring befestigt sein.
Das Visir K besteht aus zwei in einander geschobenen Rohrstücken mit horizontaler durch die
Achse des Dochtröhrchens hindurch gehender Achse. Das innere Rohrstück ist der Länge nach durch-
schnitten und trägt ein horizontal liegendes blankes Stahlblättchen u (Figur 1 und 3e) von 0,2 mm
Dicke mit einem rechtwinkligen Ausschnitt. Die untere Ebene des Stahlblättchens soll 40 mm über dem
oberen Rande des Dochtrohres liegen.
Die optische Vorrichtung r (Figur 4 und 5) besteht aus einem etwa 30 mm langen Rohrstück,
dessen Achse ebenfalls horizontal liegt und durch die Achse des Dochtrohres hindurchgeht. Das Rohrstück
ist auf der dem Dochtrohr zugewandten Seite durch ein kleines Objektiv von etwa 15 mm Brenmweite
geschlossen, auf der entgegengesetzten Seite durch eine matte Scheibe, welche von feinem Korn sein und
dem Objektiv ihre matte Seite zuwenden soll. Die letztere trägt in ihrer Mitte eine horizontale schwarze
Marke von nicht mehr als 0,2 mm Dicke. Das durch das Objektiv entworfene Bild der oberen Kante
dieser Marke soll genau 40 mm über der Mitte des oberen Dochtrohrrandes liegen. .
Kein Theil des Flammenmessers darf abschraubbar oder drehbar sein. Soweit dabei Befestigungs-
schrauben zur Verwendung kommen, sollen ihre Köpfe um die Schnitttiefe abgefeilt sein.
Die Lehre dient zur Kontrole der richtigen Stellung des oberen Randes des Dochtrohres sowie
derjenigen des Flammenmessers. Ihre Einrichtung ist aus den Figuren Ga, b und c ersichtlich. Wenn
sie über das Dochtrohr geschoben ist, so daß sie auf der Decke des Kopfes B fest aufsteht, so soll beim
Hindurchblicken durch den in etwa halber Höhe der Lehre befindlichen Schlitz s (Figur 6a und b) zwischen
dem oberen Rande des Dochtrohres und der horizontalen Decke des inneren Hohlraumes der Lehre eine
feine, weniger als 0,1 mm breite Lichtlinie sichtbar sein, außerdem muß die Schneide oben an der Lehre
bei Benutzung des Visirs in der Ebene der unteren Fläche des Stahlblättchens liegen. Bei Benutzung
des optischen Flammenmessers muß die Schneide der Lehre in der oberen Kante der Marke des Flammen-
messers abgebildet werden. Der Abstand zwischen dem oberen Dochtrohrrande und der Schneide der
Lehre muß somit genau 40 mm betragen. ·
Der obere Theil der Lehre hat einen Durchmesser von etwas weniger als 8 mm. Er muß sich
leicht in das Dochtrohr hineinschieben lassen und dient zur Herausnahme des letzteren, falls dessen
Reinigung nöthig ist.
Die Lehre ist aus Messing und zwar aus einem Stück herzustellen.
Sämmtliche Metalltheile der Lampe außer dem Dochtrohr und dem Stahlblättchen des Visirs
sind mattschwarz zu beizen.