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Bundesstaat Lau- Namen
und fende Umfang des Weinbaubezirks. des
Verwaltungsbezirk.Nr. Weinbaubezirks.
und Langenburg, Oberamts Gerabronn, und die
Gemeindemarkung Rengershausen, Oberamts Mer-
gentheim.
V. Baden, 1.Kreis Mosbach.
2.Kreise Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe.
3.Kreise Baden und Offenburg.
4.Kreise Freiburg und Lörrach.
5. Kreis Waldshut.
6.]Kreis Konstanz.
VI. Hessen. 1. Provinz Rheinhessen mit Ausnahme der Gemarkungen
Kastel und Kostheim.
2. Provinz Starkenburg.
3. Provinz Oberhessen.
4. Die Gemarkungen Kastel und Kostheim der Provinz
Rheinhessen.
VII. Sachsen-Weimar..,Das ganze Gebiet des Großherzogthums.
VIII. Oldeuburg. 1.Bürgermeisterei Herrstein.
(Fürstenthum Birkenfeld.)
IX. Sachsen-Meiningen.
Kreis Saalfeld. 1.Die Gemeinden Oberpreilipp und Unterpreilipp im Amts-
gerichtsbezirk Saalfeld.
Oh - 2. Die Gemeinden Tümpling, Camburg, Rodameuschel,
Wichmar, Döbritschen, Eckelstädt, Schmiedehausen,
Kaatschen, Unterneusulza, Münchengoßerstädt, Stöben
und Weichau im Amtsgerichtsbezirk Camburg.
X. Sachsen-Koburg 1.Die Ortsfluren Königsberg und Nassach. Königsberg in
und Gotha. - Franken.
Xl. Elsaß-LothringenBezirk Unter-Elsaß mit Ausschluß der Gemarkungen der
Gemeinden Kinzheim und Orschweiler, sowie der am
rechten Ufer des Gießer gelegenen Theile der Ge-
markungen der Gemeinden Schlettstadt und Kestenholz.
2. Diejenigen Theile der Kreise Gebweiler, Colmar und
Rappoltsweiler, welche östlich von der Eisenbahn von
Straßburg nach Basel liegen, sowie der Bann der
Gemeinde Bollweiler.
3.Die übrigen Theile der Kreise Gebweiler, Colmar und
Rappoltsweiler, sowie die unter 1. aufgeführten Ge-
markungen des Bezirks Unter-Elsaß.
4.Die Kreise Mülhausen, Altkirch und Thann.
5.F 1 Bezirk Lothringen.
Berlin, den 5. Mai 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.