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Das Steueramt J. zu Wevelinghoven im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuß ist nach
Grevenbroich in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden.
Die Zuckersteuerstelle zu Elsen in demselben Hauptamtsbezirk ist mit dem Steueramt I. zu
Grevenbroich vereinigt worden.
Die selbständigen Zuckersteuerstellen zu Stargard i. P., Demmin, Pyritz und Anklam
sind mit den an diesen Orten befindlichen Steuerstellen, nämlich dem Hauptsteueramt zu Stargard i. P.,
dem Steueramt l. zu Demmin im Bezirk des Hauptzollamts zu Wolgast, dem Steueramt l. zu Pyritz im
Bezirk des Hauptsteueramts zu Stargard i. P. und dem Steueramt l. zu Anklam im Bezirk des Haupt-
zollamts zu Wolgast verbunden worden.
Im Königreich Bayern.
Es ist ertheilt worden:
der während der Badesaison in Kissingen bestehenden, dem Hauptzollamt zu Schweinfurt unter-
stellten Zollexpositur die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1, sowie zur Ausfertigung von
Begleitscheinen 1 über Reiseeffekten,
dem Hauptzollamt zu Bayreuth die Befugniß zur Abfertigung von aus versteuertem inländischen
Rübenzucker hergestellten, mit dem Anspruch auf Steuervergütung angemeldeten zuckerhaltigen Fabrikaten
(Caramellen aus reinem Rübenzucker).
Im Großherzogthum Baden.
Zu Weinheim im Bezirk des Hauptzollamts zu Mannheim ist unter Aufhebung der Steuer-
einnehmerei daselbst ein Untersteueramt mit folgenden Befugnissen errichtet worden:
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II,
2. zur Erhebung der Uebergangsabgaben für Wein und Bier,
zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Wein und Bier,
zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und ll über unversteuerten inländischen Taback,
zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen I und l sowie von
Branntwein-Uebergangsscheinen,
zur Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten mit Ausfuhranmeldung,
zur Abfertigung von Wollenwaaren der Nummern 414 5 und 6 des Zolltarifs zu anderen
als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern.
In Gaienhofen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Konstanz ist ein Nebenzollamt II. errichtet
worden.
ES
Im Großherzogthum Hessen.
Die Ortseinnehmereien König, Langen und Wolfskehlen im Bezirk des Hauptsteueramts
zuzedlenbach und die Ortseinnehmerei Assenheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gießen sind auf-
gehoben.
Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Für die zu Waren im Bezirk des Hauptsteueramts zu Güstrow neu errichtete Zuckerfabrik ist
das Steueramt zu Waren mit der Befugniß zu allen Abfertigungen nach den §§. 36 bis 39 des Zucker-
steuergesetzes vom 31. Mai 1891 sowie zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Gewährung von
Ausfuhrzuschüssen zur Niederlage oder zur Ausfuhr angemeldeten Zuckers, jedoch nur nach Maßgabe der
Bestimmung im §. 99 unter b der bezüglichen Ausführungsvorschriften, bestellt worden.
Im Großherzogthum Mechlenburg-Strelitz.
Für die zu Woldegk im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neubrandenburg neu errichtete Rüben-
zuckerfabrik ist das Steueramt zu Neustrelitz mit der Befugniß zu allen Abfertigungen nach den §§. 36
bis 39 des Zuckersteuergesetzes vom 31. Mai 1891, sowie zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf
Gewährung von Ausfuhr-Zuschüssen zur Niederlage oder zur Ausfuhr angemeldeten Zuckers, jedoch nur
nach Maßgabe der Bestimmung im §. 99 unter b der bezüglichen Ausführungsvorschriften bestellt worden.