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Im Berzogthum Sachsen-Altenburg.
Dem Steuer= und Rentamt zu Schmölln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Altenburg ist die
unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I einschließlich der Abfertigung der unter
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter ertheilt worden.
Im Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
Der besondere bisher von dem Fürstlich schwarzburg-sondershausen'schen Steueramt zu Arnstadt
verwaltete Steuerbezirk des Steueramts zu Ichtershausen ist mit dem des Steueramts zu Gotha ver-
einigt worden. Die dem Steueramt zu Annstadt für den Bezirk Ichtershausen ertheilte Befugniß zur
Abfertigung versetzter Branntweine (Central-Blatt 1888 S. 886) ist zurückgezogen. Diese Befugniß steht
dem Steueramt zu Gotha nunmehr für seinen ganzen Bezirk zu.
Im Fürstenthum Schwarzhurg-Sondershausen.
Dem Steueramt zu Arnstadt ist die Befugniß zur Abfertigung versetzter Branntweine (Central-
Blatt 1888 S. 886) entzogen.
Im Berzogthum Braunschweig.
Dem Steueramt zu Harzburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wolfenbüttel ist die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I ertheilt worden.
In Elsaß-Lothringen.
Nachweisung der Steuerämter und Salzsteuerämter.
1. Hauptzollamt Diedenhofen.
Steuerämter l. Klasse.
Bolchen.
Busendorf.
Hayingen.
Steuerämter lI. Klasse.
Kattenhofen.
Mazières bei Metz.
Sierck.
2. Hauptzollamt Metz.
Steueramt I. Klasse.
Ars a. d. Mosel. #
Steueramt II. Klasse.
Sécourt (mit dem Nebenzollamt II. Klasse daselbst verbunden).
3. Hauptzollamt Saarburg.
Steueramt I. Klasse.
Dienze.
Steuerämter II. Klasse.
Albesdorf.
Lörchingen.
Pfalzburg.
Vic (mit dem Nebenzollamt 2. Klasse daselbst verbunden).
Salzsteueramt l. Klasse.
Chambrey (mit dem Nebenzollamt J. Klasse daselbst verbunden).
Salzsteuerämter ll. Klasse.
Ley.
Moyenvic.