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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Bu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 18. August 1893. RM 33.
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Ermächtigung des General= 3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Erscheinen eines Nach-
Konsulats in London zur Ausstellung von Leichenpässen trags zum Handbuch für das Deutsche Reich auf das
Seite 251 Jahr 11935 264
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Verwendung neuer Rechnungs- )4 Konsulat- Wesen: Ernennng 264
tafeln bei der Ermittelung des Alkoholgehalts von Likören, . Polizei-Wesen: Auswelsung von Ausländern aus dem
Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten u. dergl. . . . 251 Reichsgebiet . .. ...... 264
1. Eisenbahn-Wesen.
Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom
15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen-
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen, auch der Kaiserliche General-Konsul in
London ermächtigt worden ist.
Berlin, den 1. August 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. v. Mts. folgenden Beschluß gefsaßt:
Vom 1. Oktober 1893 ab sind bei den nach Maßgabe des Bundesrathsbeschlusses vom
26. November 1891 — Central-Blatt für 1891 S. 341 — stattfindenden Ermittelungen des
Alkoholgehalts von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergl. für die Bestimmung
der scheinbaren Alkoholstärken bis zu 10 Gewichtsprozenten nach halben Graden eingetheilte
Alkoholometer und die anliegenden Zusatztafeln zu der Anleitung für die steueramtliche Er-
mittelung des Alkoholgehalls im Branntwein in Gebrauch zu nehmen.
Berlin, den 7. August 1893.
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Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Henle.
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