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IV. Freie und Hansestadt Hamburg.
Hamburg: 1 Stiftungsschule von 1815 unter Leitung des Dr. Oskar Dränert (früher Dr. A. Rée).
Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat nur bis zum Ostertermin 1895
einschließlich Geltung.
Berlin, den 11. Oktober 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
4. Eisenbahn = Wesen.
Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom
15. November 1892 (Reichs-Gesetzblatt S. 923) und auf die zwischen dem Deutschen Reich und der
Schweiz abgeschlossene Vereinbarung wegen wechselseitiger Anerkennung der Leichenpässe (Bekanntmachung
vom 12. Februar 1889, Central-Blatt S. 204) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
zur Ausstellung von Leichenpässen für Leichentransporte, welche aus der schweizerischen Irrenanstalt
Königsfelden kommen, auch das Bezirksamt Brugg in der Schweiz (Kanton Aargau) ermächtigt worden ist.
Berlin, den 7. Oktober 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
5. Polizei = Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
7 "3 **r.“t— # ¾ * Ausweisung —i
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
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1. 2. I Is. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
43 Jahre alt, ortsangehörig zu Badia Großherzoglich badischer
Calavena, Provinz Verona, Italien, Landeskommissär zu
Karlsruhe,
1. Luigi Garbato,
Münzwverbrechen,
Erdarbeiter,
(3 Jahre Zuchthaus
laut Erkenntniß vom
15. Januar 1891),
23. September
d. J.